Geburtenstation: Jetzt haben die Bürger das Wort
Kreistag erklärt Bürgerbegehren zum Erhalt der Abteilung am Illertisser Krankenhaus für zulässig. Doch gleichzeitig findet ein Ratsbegehren statt. Sein Ziel lautet: erst mal abwarten.
Nach mehrstündiger Diskussion hat der Neu-Ulmer Kreistag am Freitag ein Bürgerbegehren zum Erhalt der Illertisser Geburtenstation für zulässig erklärt. Gegner einer zu befürchtenden Schließung hatten dazu 22.000 Unterschriften eingereicht, über 16.000 sind gültig. Das notwendige Quorum ist somit erreicht. Lange debattiert wurde im Kreistag über die Fragstellung der Antragsteller, die nach Meinung einiger Ratsmitglieder Interpretationsspielraum lässt und Informationen über die Lage der Kliniken insgesamt vorenthält. Ein Rechtsanwalt hatte das Begehren geprüft und es schließlich trotz einiger “Problempunkte“ für „insgesamt zulässig“ gehalten.
Gleichfalls hat der Kreistag (gegen 13 Stimmen) beschlossen, an den Bürgerentscheid einen Ratsentscheid anzuhängen: Bei der Abstimmung am 23. Oktober werden die Wähler nun über zwei Fragen entscheiden. Erstens darüber, ob sie dafür sind, die Geburtenstation in Illertissen zu erhalten (Bürgerentscheid) oder ob sie mit dieser Entscheidung abwarten wollen, bis ein Gesamtkonzept zur Sanierung der Kliniken steht (Ratsbegehren). Hintergrund sind Befürchtungen, ein Erhalt der Geburtshilfe könne negative Folgen für alle drei Kreiskliniken haben. Die Krankenhäuser werden in diesem Jahr ein Defizit von 3,8 Millionen Euro erwirtschaften. (caj)
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