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Vergaberichtlinien
30.05.2015

Gezerre um gemeindliche Grundstücke

Ratsmehrheit will keine Ausnahmen zulassen

Der Gemeinderat Bellenberg hatte sich im März auf eine Liste von Kriterien für die Vergabe gemeindlicher Baugrundstücke geeinigt, welche frühestens 2016, aber gewiss 2017 zum Verkauf anstehen. Nun stand zur Debatte, die gemäß Beschluss von einer Arbeitsgruppe verfassten Richtlinien wieder aufzuweichen. In berechtigten Einzelfällen sollte der Gemeinderat bei der Vergabe Ausnahmen zulassen können, hieß es. Bei zwei Gegenstimmen entschied die Mehrheit, den Beschluss beizubehalten.

Gemeinderat Wolfgang Schrapp eröffnete die Diskussion, indem er befand, die Richtlinien würden alleinstehende kinderlose Bewerber ausgrenzen. Bürgermeisterin Simone Vogt-Keller hielt dagegen, dass die zur Aufnahme in die Liste erforderlichen 20 Punkte auch mit Kriterien wie fünf Jahre Hauptwohnsitz (15 Punkte), ein Arbeitsplatz seit zwei Jahren (fünf Punkte) oder ohne Grundstück beziehungsweise Wohnung (fünf Punkte) in Bellenberg zu erreichen seien. Pro Kind unter 18 Jahren werden den Kaufinteressenten fünf Punkte zugestanden. Die Bürgermeisterin betonte, dass somit kein Bewerber von vornherein ausgeschlossen werde. Interessenten müssten einen Antrag stellen und zu dem Zeitpunkt die Kriterien erfüllt haben. Bewerber mit den meisten Punkten würden den Zuschlag erhalten, bei gleicher Anzahl soll das Los oder die Anzahl der Kinder entscheiden. Vogt-Keller schätzt, dass aus der nicht aktualisierten Liste etwa 38 Bewerber tatsächlich in Betracht kommen, darunter zehn mit mindestens einem Kind.

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