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16. Oktober 2007 20:05 Uhr

Gnädiger Abgang für Ulmer Drogen-Ärztin

Ulm (gh) - Ausgerechnet eine Ulmer Fachärztin für Allgemeinmedizin hat einen Strafbefehl wegen Beihilfe zum Erwerb von Betäubungsmitteln erhalten und prompt Einspruch eingelegt. Der 63 Jahre alten Medizinerin, die seit zwei Wochen nicht mehr praktiziert, erschien die Geldstrafe von 1000 Euro (40 Tagessätze zu je 25 Euro) zu hoch. Jetzt musste sich das Amtsgericht mit dieser Drogen-Geschichte befassen.

Die Ärztin in der Ulmer Neustadt war in der hiesigen Rauschgiftszene wohl bekannt. Sie war befugt, bei Drogenabhängigen die Substitutionsbehandlung durchzuführen, wobei von Heroin auf die Opiate Methadon oder Polamidon umgestellt wird. Diese Behandlung ist kostenlos und wird von den Krankenkassen bezahlt. Das sogenannte Methadon-Programm gibt es seit 20 Jahren und wird von den Behörden überwacht, um den Missbrauch wenigstens unter Kontrolle halten zu können. Ziele des Programms waren und sind Entkriminalisierung, Verbesserung des Gesundheitszustandes, soziale Integration und Reduktion des Drogenkonsums auf eine einzige Substanz.

Bereits zweimal verurteilt

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Bereits vor einem Jahr war der Ärztin vom Regierungspräsidium Tübingen untersagt worden, die Ersatzdrogen weiter zu verschreiben. Sie war wegen Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz bereits zweimal verurteilt worden, auch weil sie mit den "take-home"-Verschreibungen allzu großzügig verfahren war. In einem Fall hatte es ein Todesopfer gegeben.

Der vorläufig letzte Strafvorwurf der Staatsanwaltschaft war einschlägig: Die Angeschuldigte hat es ermöglicht, dass ein Drogenabhängiger in einer Ulmer Apotheke ohne Vorlage eines Rezepts fünf Flaschen zu je 500 Milliliter Polamidon ausgehändigt bekam. Die Tagesration, die morgens geschluckt wird und 24 Stunden wirkt, liegt bei 60 bis 80 Milligramm. Dass mit zweieinhalb Litern Polamidon-Siruplösung auch andere Süchtige missbräuchlich mitversorgt werden können, darüber bestanden für Amtsrichter Heinz Riedl nicht die geringsten Zweifel. Er hatte zu dem Prozess drei Zeugen geladen. Betroffene eben.

Apothekerin musste auch zahlen

Die Beweisaufnahme ergab, wie ein solcher Missbrauch läuft: Die junge Drogenabhängige sagte in der Apotheke, die auf die Abgabe der Ersatzdrogen spezialisiert ist und der der Kunde auch bekannt war, dass das Rezept nachgereicht werde. Ein Telefongespräch mit der Ärztin ergab, dass sie das erforderliche Rezept nachreichen werde. Und dabei hatte sie nur ein bisschen gelogen. Zu dem Zeitpunkt nämlich durfte sie solche Rezepte gar nicht mehr verordnen. Sie werde aber auf jeden Fall eines vorbeibringen, was freilich nicht geschah. Die Apothekerin hat für ihre Leichtfertigkeit eine Geldbuße von 1500 Euro berappen müssen.

Die angeschuldigte Ärztin hatte sich zu ihrer Rechtfertigung eine schier abenteuerliche Version zurechtgelegt. Nach ihrem behördlichen Rauswurf aus dem Methadon-Programm habe ein Arzt im Alb-Donau-Kreis ihre Patienten übernommen und die Opiate verschrieben. In einigen Fällen habe sie dann die Rezepte erhalten und als Kurier zur Apotheke gebracht - oder auch mal durchgefaxt, was natürlich nicht statthaft ist.

Diese Version hatte für den Amtsrichter allerdings einen Schönheitsfehler. An jenem Tag nämlich stand der genannte Arzt wegen schwerwiegender Delikte gegen das Betäubungsmittelgesetz vor einem Gericht im oberbayerischen Traunstein, wo er mit einer Geldstrafe von 7500 Euro wohl gerade noch mit einem blauen Auge davonkam. Und die Ulmer Ärztin war zu diesem Prozess als Zeugin geladen. Und nun jammerte sie vor dem Ulmer Richter: "Der Mann hat den Tod zweier Menschen verursacht und kommt mit einer Geldstrafe billig davon. Und ich soll 1000 Euro praktisch für nichts zahlen! Ich habe meinen Beruf und meine Praxis aufgegeben. Ich bin weg vom Fenster."

Einstellung des Verfahrens

Die drei Belastungszeugen durften ohne Aussage wieder gehen. Das Gericht schlug die Einstellung des Verfahrens vor, um der Angeklagten einen weiteren einschlägigen Eintrag im Bundeszentralregister zu ersparen. Richter Heinz Riedl murmelte etwas von einem "gnädigen Abgang". Die Geldstrafe wird in eine Geldbuße in gleicher Höhe umgewandelt. Die Ärztin im Ruhestand stimmte zu. Wenn die 1000 Euro im November beim Kinderschutzbund verbucht sind, ist auch diese kleine Drogen-Affäre ausgestanden.

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