Grabstätten: Von individuell bis anonym
Rat beschließt Kosten und Bestattungsarten
Demnächst ersetzen neue Friedhofs- und Bestattungsgebühren der Gemeinde Bellenberg die Satzung von 1979. Wie berichtet, wurden die Neuerungen bereits ausführlich beraten. Nun haben die Räte die Beschlüsse gefasst.
Das umfangreiche Regelwerk ermöglicht traditionelle wie moderne Beerdigungsformen und lässt alle Varianten von individuell bis anonym zu. Schwierig war etwa eine Konsensfindung bei der Nutzungsdauer, die für Erdgräber 20 und Urnennischen zehn Jahre währt. Kommt die Urne zum Sarg in der Erde hinzu, gilt weiterhin die Laufzeit der zuletzt erfolgten Erdbestattung. Mit Varianten der Urnenbeisetzung in Wandnischen, Erdgräbern, von Gärtnern gepflegten Gemeinschaftsgräbern oder Grabfeldern mit Platte will der Friedhof für die Zukunft gerüstet sein. Bürgermeisterin Simone Vogt-Keller nützte den Anlass, um auf zu reichen, aber nicht gestatteten Schmuck an Urnenwänden hinzuweisen. „Oft unterschätzen Menschen“, so Vogt-Keller, „wie emotional sie in Extremsituationen reagieren.“ Einzig Gemeinderat Dietmar Jäckle lehnte die im Vorjahr kalkulierte Gebührensatzung ab und sagte: „Wir befeuern hier die Urnenbestattung.“
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