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Gemeinderat
10.06.2017

Hausbesitzer werden in Stellplatzpflicht genommen

Neue Verordnung soll mithelfen, dass weniger Anwohner ihre Autos auf der Straße parken

In Bellenberg sind Parkflächen rar – aber es stellen auch viele Anwohner ihr Auto am Straßenrand ab. Daher hat der Gemeinderat die Stellplatzverordnung von 1994 für Bauanträge überholt. Neu ist, dass Bauherren für die pro Wohnung vorgeschriebenen zwei Parkplätze keine unrealistischen Lösungen treffen dürfen. Jeder Platz muss einzeln anfahrbar sein. Der Rat segnete die Neuordnung einhellig ab.

Bislang sei großzügig damit umgegangen worden, so Bürgermeisterin Simone Vogt-Keller, indem eine Doppelgarage und der für zwei Autos reichende Platz davor die Maßgabe von vier Stellplätzen erfüllte. „Das ist unrealistisch, denn die Fahrer würden niemals umparken sondern ihr Auto am Straßenrand abstellen“, so die Bürgermeisterin. Daher sieht die neue Stellplatzverordnung vor, dass jeder Parkplatz für sich angefahren werden kann. Sodann ist es Vorschrift, vor Garagen eine Fläche von drei Metern Länge einzuplanen, um gefahrlos auf dem eigenen Grundstück das Tor öffnen und hin- und herrangieren zu können. Um unnötige Betonwüsten zu vermeiden, soll die Zufahrt von der Straße auch nicht breiter ausfallen als die Parkfläche selbst. Zudem müssten die Stellflächen wasserdurchlässig gestaltet werden, ergänzte die Bürgermeisterin. Damit hoffen die Gemeinderäte, Anliegerautos künftig vom Straßenrand verbannen zu können. Die Neufassung betrifft auch den Gaststättenbau, indem künftig pro zehn Quadratmeter reinen Gastraums ein Stellplatz einzuplanen ist.

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