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  3. Illertissen: Hebammen kündigen, Geburtshilfe schließt: Schwangere in Tränen

Illertissen
13.05.2016

Hebammen kündigen, Geburtshilfe schließt: Schwangere in Tränen

Helfende Hände kurz vor einer Geburt: Ein solches Bild wird es ab kommendem Dienstag an der Illertalklinik nicht mehr geben. Alle Hebammen haben ihre gekündigt.
Foto: Fve Hpl Mjh/dpa

Nach Kreistags-Entscheidung folgt der Eklat. Kliniken-Direktor Michael Gaßner sagt: „Es bleibt keine andere Wahl.“ Er hofft aber auf Wiedereröffnung

Donnerstag und Freitag waren es noch acht Babys, vom kommenden Dienstag an wird an der Illertalklinik keines mehr das Licht der Welt erblicken. Die Hebammen haben fristlos ihre Beleg-Verträge mit der Kreisspitalstiftung gekündigt, die Geburtshilfestation im Illertisser Krankenhaus muss geschlossen werden. „Wir haben keine andere Wahl“, sagt Stiftungsdirektor Michael Gaßner. Er hofft aber auch, dass es sich nur um eine vorübergehende Schließung handle. Das Klinikmanagement wolle nun in Gesprächen mit den Beleghebammen nach Möglichkeiten suchen, zusätzliches Personal für die Belegabteilung an der Illertalklinik kurzfristig zu gewinnen, erklärt Gaßner.

Welche Rolle spielte die Entscheidung des Kreisrats?

In einer Pressemitteilung teilte der Stiftungsdirektor am Freitag mit, alle noch an der Illertalklinik freiberuflich tätigen Hebammen haben am Tag nach der Entscheidung des Kreistages gegen den Aufbau einer Hauptabteilung „Geburtshilfe“ am Krankenhaus in Illertissen mit Wirkung vom 17. Mai, das ist der Dienstag nach Pfingsten, die außerordentliche Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses als Beleghebammen eingereicht. Weil Kolleginnen kurzfristig erkrankten, seien die noch arbeitsfähigen nun einer zu starken Arbeitsbelastung ausgesetzt. Für die Illertalklinik hat die Kreisspitalstiftung mit neun Beleghebammen Einzelverträge abgeschlossen. Neben einer längerfristigen Erkrankung seien nun noch zwei Hebammen kurzfristig krankheitsbedingt ausgefallen, bestätigt auch Gaßner. Wenn die verbliebenen sechs Kolleginnen sich nicht mehr in der Lage sähen, das anfallende Arbeitspensum ordnungsgemäß zu bewältigen, seien das wichtige Gründe für eine außerordentliche Kündigung, fügt er auf Nachfrage hinzu. Vertragsrechtliche Konsequenzen drohten den Hebammen aus ihrer außerordentlichen Kündigung deshalb wohl nicht.

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