Hier herrscht Handlungsbedarf
In Bayern wird das Landesentwicklungsprogramm neu aufgelegt. Drei Kommunen aus dem Landkreis gelten als „Raum mit besonderem Handlungsbedarf“. Was das bedeutet:
Mit einer Aufwertung vieler Kommunen im Landesentwicklungsprogramm (LEP) will die Staatsregierung ländliche Räume in Bayern stärken. Von Bevölkerungsschwund bedrohte Kreise und Gemeinden können etwa mit höheren finanziellen Zuschüssen rechnen: Sie werden als „Raum mit besonderem Handlungsbedarf“ (RmbH) eingestuft. Im Landkreis Neu-Ulm gehört dazu der Markt Altenstadt, aber auch die Gemeinde Oberroth und die Stadt Senden.
Wird in den Gemeinden beispielsweise ein neues Bürgerhaus geplant, erhalten sie mehr Unterstützung vom Staat als regulär vorgesehen. Segnet der Landtag den Entwurf des LEP im Herbst ab, gilt diese Regelung für die Gemeinden.
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