Hilfe bei verstopfter Dachrinne?
Marktrat berät, wann Feuerwehr gerufen werden kann
In welchen Fällen kann und darf die Feuerwehr von Bürgern um Hilfe gebeten werden? Mit dieser Frage beschäftigte sich der Kellmünzer Marktrat in seiner vergangenen Sitzung. Konkret ging es im vorliegenden Fall um eine Anfrage aus der Bürgerschaft an die Ortsfeuerwehr, der zufolge eine Dachrinne gesäubert werden sollte.
Aus einer Stellungnahme von Kreisbrandrat Bernhard Schmidt ging hervor, dass der Übernahme gelegentlicher Dienste – wie der aktuellen Anfrage und insbesondere, wenn dem Bürger die Arbeiten nicht oder nur unter Gefahr zuzumuten sind – durchaus zugestimmt werden kann. Die Einsatzbereitschaft der örtlichen Wehr dürfe durch ein zu häufiges Ausüben solcher freiwilliger Hilfeleistungen allerdings nicht beeinträchtigt werden und auch kein Missbrauch der gemeindlichen Feuerwehr eintreten. Der Kreisbrandrat empfahl, die Kosten zu verrechnen und den Hilfesuchenden vorab über die Höhe der anfallenden Kosten zu informieren.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.