Hunde sollen weiter an die Leine
Gemeinderat will Rechtswege ausloten
So einfach lassen sich Bellenbergs Gemeinderäte von ihrem Vorhaben nicht abbringen, zum Schutz ihrer Bürger innerhalb von Wohngebieten eine Anleinpflicht für alle Hunde einzuführen. Daher haben sie die Verwaltung beauftragt, mögliche Rechtswege für ihr Vorhaben auszuloten und nötigenfalls professionellen Rat dafür einzuholen.
Wie berichtet, hat die Rechtsaufsicht im Landratsamt die von der Gemeinde Bellenberg beschlossene Anleinpflicht in Wohngebieten für alle Hunde für gesetzeswidrig erklärt. Eine Vorschrift könne für Kampfhunde und solche mit Schulterhöhe ab 50 Zentimetern verfasst werden. Die Gemeinde sei nur insoweit ermächtigt, Satzungen zur Reglung ihrer Einrichtungen zu erlassen, als keine Bundes- oder Landesgesetze vorlägen. Die Anlein-Debatte betreffe öffentliche Verkehrswege, wofür es übergeordnete Straßen- und Wegeverordnungen gebe.
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