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  3. Altenstadt: Illereicher Feuerwehrhaus-Bau ein Fall für Juristen

Altenstadt
15.02.2016

Illereicher Feuerwehrhaus-Bau ein Fall für Juristen

Der Standort für das neue Illereicher Feuerwehrhaus ist immer noch nicht gesichert.
Foto: Armin Schmid

Markt Altenstadt klagt gegen die im Bauvorbescheid vermerkten Nutzungseinschränkungen.

Laut Bürgermeister Wolfgang Höß müssen erst die vorhandenen Konflikte gelöst werden, bevor der Bau beginnt. Klarheit soll ein Gerichtsurteil bringen, denn der Markt Altenstadt klagt gegen den Bauvorbescheid beziehungsweise gegen das Landratsamt Neu-Ulm. Wesentlicher Punkt ist für den Bürgermeister der Immissionsschutz. Aus dem Bauvorbescheid geht hervor, dass im Dorfgemeinschaftsraum wegen möglicher Lärmbelästigung der Nachbarn Veranstaltungen nur von 6 bis 22 Uhr zugelassen sind. Lärmintensive Veranstaltungen sollen nur an maximal zehn Tagen pro Jahr und nicht mehr als zwei aufeinanderfolgenden Wochenenden möglich sein. Für Einhaltung soll der Eigentümer, der Markt Altenstadt, sorgen. Dasselbe gilt für Fahrten von und zu den auf dem Grundstück befindlichen Stellplätzen. Veranstaltungen sind demnach rechtzeitig vor 22 Uhr zu beenden. Für das Feuerwehrhaus soll für Fahrbewegungen ebenfalls der Zeitraum von 6 bis 22 Uhr gelten, allerdings nur werktags und mit Ausnahme von Einsätzen und vorgeschriebenen Übungen. Höß erwartet sich von der Klage ein klares Gerichtsurteil, was beim neuen Haus am Standort des jetzigen Feuerwehrhauses machbar ist. „Die Arbeit der Feuerwehr dauert abends schon mal ein paar Stunden, das muss toleriert werden“, erläuterte Höß und meinte, dass man nicht immer pünktlich um 22 Uhr das Feuerwehrhaus abschließen könne. Schließlich seien die Feuerwehrmitglieder berufstätig und könnten erst nach der Arbeit ins Gerätehaus kommen.

Höß sieht auch Bestandsschutz als Argument. Schließlich werde das neue nur ein paar Meter neben dem alten Feuerwehrhaus errichtet. „Sollte der Dorf-Raum am vorgesehenen Standort juristisch nicht durchsetzbar sein, müssen wir mit der ehemaligen Molkereigenossenschaft reden“, fügte Höß an. Die Genossenschaft hatte der Gemeinde die alte Molkerei mit der Vorgabe überlassen, dass an der Stelle ein Dorfgemeinschaftshaus errichtet werde. Eine neue Standortdiskussion will Höß nicht beginnen. Auch könnten die Molkereigenossen von der Gemeinde nichts verlangen, was in einem Gerichtsurteil abgelehnt wird. Ein Gerichtstermin steht noch nicht fest.

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