Kindergarten wird nicht teurer
Einrichtungen in Babenhausen bekommen einheitliche Satzung. Was das für die Eltern der Kleinen heißt.
Die Eltern von Kindern, die in einen der vier kommunalen Kindergärten in Babenhausen gehen, können aufatmen. Zwar befassten sich sieben Tagesordnungspunkte der jüngsten Marktratssitzung mit Satzungsänderungen im Kindergartenwesen, jedoch keiner mit einer Gebührenerhöhung – obwohl der Bereich Kindergarten in Babenhausen deutliche Defizite aufweist.
Hintergrund der umfangreichen Tagesordnung war vor allem, dass es für die Kinderkrippe und den Kindergarten „Sternschnuppe“ derzeit noch zwei getrennte Betriebserlaubnisse gibt. Mit dem Beginn des Kindergartenjahres 2017/18 erteilt das Landratsamt Unterallgäu für diese Einrichtungen nur eine gemeinsame Betriebserlaubnis. Dies nahm die Verwaltung zum Anlass, alle Kindertageseinrichtungen im Fuggermarkt in einer Satzung zusammenzufassen. Gleiches gilt für die Gebührensatzungen. Dafür mussten aber alle bisherigen Satzungen einzeln aufgehoben werden, was auch einstimmig geschah. Gleichzeitig wurde darin verankert, dass zukünftig Änderungen „ortsüblich bekannt gemacht“ werden müssen, also an der Anschlagtafel vor dem Rathaus und im Internet. Bei der Gebührensatzung wurde hinzugefügt, dass bei Schulkindern grundsätzlich keine Ermäßigung möglich ist. Ansonsten bleiben die Gebührenermäßigungen bestehen, wenn beispielsweise zwei oder mehr Kinder die Einrichtungen besuchen. So bleiben die Gebühren in der Stufe mit der niedrigsten Buchungszeit bei 60 Euro pro Monat. Diese steigen dann ab vier gebuchten Stunden pro Tag von 75 Euro um jeweils zehn Euro pro Stunde an. Dies bedeutet, dass bei einer Buchung von bis zu zehn Stunden pro Tag eine Monatsgebühr von 135 Euro anfällt.
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