Klage abgewiesen: Darf das Kraftwerk gebaut werden?
Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat den Einspruch der Umweltschützer gegen die Bauerlaubnis abgelehnt. Das Hauptverfahren ist davon unberührt. Wie es nun weitergeht.
Bei den Klagen gegen den geplanten Einbau eines Wasserkraftwerks in ein Wehr in Iller bei Dietenheim haben die Naturschützer eine Schlappe hinnehmen müssen. Zumindest in einer Hinsicht: Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat den Einspruch gegen die Genehmigung (des sofortigen Baus) im Eilverfahren durch das Landratsamt des Alb-Donau-Kreises in Ulm kürzlich abgewiesen. Die Argumentation der Beschwerdeführer sei nicht schlüssig, hieß es in der Begründung, wie Bernd Kurus-Nägele, der Geschäftsführer des Bund Naturschutzes im Landkreis Neu-Ulm erklärt. Das Gericht habe die positive Einschätzung der Mitarbeiter des Landratsamts zu dem Vorhaben bestätigt. „Wir müssen das so hinnehmen“, sagt Kurus-Nägele, der die Entscheidung als „linientreu“ bezeichnet. Aufgeben sei für die Naturschützer allerdings keine Option: Sie haben Widerspruch gegen die Ablehnung eingelegt.
Nun wird die sofortige Baugenehmigung für das Werk wohl eine höhere Gerichtsinstanz beschäftigen: den Verwaltungsgerichtshof in Mannheim. Man werde für die Iller kämpfen, sagt Kurus-Nägele. Zu wichtig sei das Anliegen, den Fluss in dem fraglichen Gebiet zu sanieren – was durch die Kraftwerkspläne gefährdet werde. Die Kläger nähmen deshalb in Kauf, dass der Rechtsstreit durch die Instanzen geht – und viel Zeit und Geld kostet: „Irgendwann werden wir jemanden erreichen, der die geltenden Gesetze achtet“, sagt Kurus-Nägele.
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