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Vöhringen/Memmingen
06.12.2017

Kokain, Gewalt und ein verschwundener Zeuge

Der Handel mit Kokain steht im Zentrum des Prozesses.
Foto: Charisius/dpa

Ein Prozess wegen Drogenhandels vor dem Landgericht kommt nicht so recht voran. Viele Fragen sind offen.

Kokain und Schulden, ein Eisenrohr und die Mafia: Darum geht es bei einem Fall, der aktuell vor dem Landgericht in Memmingen verhandelt wird. Angeklagt ist ein 35-jähriger Mann wegen Rauschgifthandels und räuberischer Erpressung. Er soll einen Mann und dessen Familie bedroht haben, weil dieser ihm Geld schuldet. Angeblich aus Kokainverkäufen. Der Schuldner könnte möglicherweise Kontakte zum organisierten Verbrechen haben – das glaubt jedenfalls der 35-Jährige, der deshalb zur Abwehr ein Eisenrohr mit sich führte. Mit der Waffe war er im Mai auf dem Parkplatz eines Supermarkts bei Vöhringen von der Polizei erwischt worden. Seither sitzt er in Untersuchungshaft.

Der Prozess scheint nicht so recht in die Gänge zu kommen: Und dafür ist er zum Teil selbst verantwortlich, denn er verweigert bisher jegliche Aussage. Zudem hat sich der Hauptzeuge, der angeblich bedrohte Schuldner, in seine italienische Heimat abgesetzt. Er weigert sich augenscheinlich, nach Deutschland zurückzukommen. „Wenn er hier wäre, könnten wir ihn polizeilich vorführen lassen, aber einen italienischen Staatsbürger können wir nicht zwingen, aus seinem Heimatland zu kommen“, erklärte Richter Jürgen Hasler nun am zweiten Verhandlungstag. In einem Telefonat mit Kriminalpolizisten soll der Italiener angegeben haben, von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen zu wollen. Dieses steht ihm nach Ansicht von Richter und Staatsanwalt zu, weil der Mann hierzulande wegen des Rauschgiftkonsums einem Strafverfahren entgegensieht. Damit habe er das Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen, hieß es. Verteidiger Uwe Böhm ist anderer Ansicht. Möglicherweise kommt in der Sache ein Revisionsverfahren beim Bundesgerichtshof in Betracht. Böhm gab weiter bekannt, dass sein Mandant „zu gegebener Zeit“ eine Erklärung abgeben werde. Jene schien aber noch nicht gekommen. So blieb dem Gericht am zweiten Prozesstag lediglich, diverse Zeugenaussagen zu hören, die allerdings keine großen Neuigkeiten brachten. Die Verhandlung soll am 21. Dezember fortgesetzt werden. Dann wird die Aussage einer Richterin erwartet, die anscheinend einen Zeugen vernommen hat, der nicht selbst erscheinen kann. Bis dahin haben die Parteien vom Richter als Hausaufgabe bekommen, je einen Aktenordner mit Protokollen von Chats zwischen dem Angeklagten und seinem Schuldner zu lesen, weil diese dann als bekannt vorausgesetzt würden.

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