Kollmer will Fleischhändler bleiben und klagt
Illertisser akzeptiert „Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit“durch Landratsamt nicht
Illertissen/Augsburg Er war eine der zentralen Figuren im sogenannten Gammelfleischskandal in Bayern. Das Landgericht Memmingen hat ihn 2010 zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Er habe aus Gewinnsucht rund 300 Tonnen Schlachtabfälle, die für den menschlichen Verzehr nicht geeignet waren, an Lebensmittelproduzenten veräußert, so das Urteil damals.
Das Landratsamt Neu-Ulm hat dem heute 48-jährigen Geschäftsmann aus Illertissen und seiner Firma Nebro-Food GmbH per Bescheid im März 2011 die Gewerbeausübung untersagt. Der Vorwurf: „Unzuverlässigkeit“.
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