Kolumne: Verfahren eingestellt
Schuldvorwurf als gering eingestuft
Wie die Staatsanwaltschaft Memmingen gestern auf Anfrage der Illertisser Zeitung erklärte, ist das Verfahren gegen den Herausgeber des Magazins „Aktiv Babenhausen“ Bernd Zarpentin eingestellt worden. „Nicht mangels Straftat, sondern weil der Schuldvorwurf gering ist“, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Dr. Christoph Ebert. Zarpentin hatte vor einigen Wochen mit einem Text für Wirbel gesorgt, in dem er Bulgaren und Rumänen vorwarf, den deutschen Sozialstaat notorisch zu missbrauchen und Abschlusszeugnisse zu fälschen. Die Kolumne schloss mit den Worten „Deutschland erwache“.
Das eben gab den Behörden Anlass zu ermitteln. Denn es handelt sich dabei um die Losung der SA in der Zeit des Nationalsozialismus. Ob die Verwendung strafbar ist, hängt auch vom Kontext ab. Laut Ebert muss sie in einem anderen Licht gesehen werden, wenn es sich um die Wiedergabe eines literarischen Werkes handelt. Dennoch bleibe es die Losung der SA, auch wenn es ein Zitat sei. Ebert spricht von einem „Spannungsfeld, das sich da aufbaut“.
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