Landwirt lässt seine Kühe leiden
Ein Bauer will den Auflagen des Amtes nicht folgen. Jetzt muss er vielleicht seine Tiere abgeben
Schockiert zeigte sich der Richter des Verwaltungsgerichts in Augsburg wegen eines Fotos. Darauf eine tote Kuh, die „so im Stall rumliegt“. Ihm gegenüber sitzt der Halter des Tieres. Ihm werden Verstöße gegen das Tierschutzgesetz vorgeworfen. Doch er will das Gericht davon überzeugen, dass er sogar noch mehr Kühe halten kann.
Seit 2008 muss sich der Landwirt wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz vor Gericht verantworten. Die Vertreter des Landratsamts Neu-Ulm erklären, sie haben den Betrieb bereits länger im Auge und führten unangemeldete Kontrollen durch. Zweimal hätten sie einschreiten müssen. Einmal, um dem Landwirt vorzuschreiben, wie viele Milchkühe er in seinem Stall maximal halten darf. Beim zweiten Mal forderten sie ihn dazu auf, seinen Jungviehbestand abzugeben. Dieser Anordnung widersetzt sich der Bauer: „Ich brauche die Nachzucht“, erklärt er dem Richter. Dieser muss nun entscheiden, ob die Forderung gerechtfertigt ist.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.