Lehrer können Handys einkassieren
Zwei Schüler haben eine Lehrerin in Vöhringen mit dem Handy gefilmt. Dabei müssen Handys in der Schule ausgeschaltet sein.
Wer, wie im Fall zweier Schüler in Vöhringen, mit dem Handy ein Video von einer Lehrkraft dreht, muss damit rechnen, dass das Mobiltelefon einkassiert wird. Dies hält das bayerische Kultusministerium für eine durchaus angemessene Reaktion auf ein solches Verhalten. Zwei 16-jährige Schüler waren, wie berichtet, erwischt worden, nachdem sie das im Unterricht heimlich gedrehte Video auf die Internet-Plattform Facebook gestellt hatten. Die betroffene Lehrerin hatte Anzeige wegen Verletzung des Kunsturheberrechtsgesetzes erstattet.
Über die Konsequenzen für die beiden Schüler entscheidet letztlich die Schule in Eigenverantwortung, so das Kultusministerium auf Anfrage unserer Zeitung. Zuständig dafür sind Lehrkräfte beziehungsweise Schulleiter oder ein Disziplinarausschuss. „Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen sind Kernbereiche der Schule“ – da gelte es abzuwägen, wie schwerwiegend der Fall sei. Insbesondere gehe es darum, ob sich die Schüler bereits Ähnliches haben zuschulden kommen lassen, ob es der erste Film, das erste Foto im Unterricht war. „Der Disziplinarausschuss hat die Aufgabe, zu entscheiden, wie man im jeweiligen Einzelfall am besten pädagogisch wirkt“, erklärt das Ministerium.
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