Milde Strafe für Kindesmissbrauch
Ein 38-Jähriger muss für drei Jahre und vier Monate ins Gefängnis, weil er sich an seiner damals neunjährigen Stieftochter vergangen hat. Einige Fragen bleiben während des Prozesses am Landgericht Memmingen offen.
Ein 38-jähriger Neu-Ulmer, der seine Stieftochter schwer sexuell missbraucht hat, ist nun verurteilt: Er muss für drei Jahre und vier Monate ins Gefängnis – wobei sein einjähriger Aufenthalt in der Untersuchungshaft darauf angerechnet wird. Vorsitzender Richter Jürgen Hasler sprach den Mann am Landgericht in Memmingen wegen schweren sexuellen Missbrauchs in drei Fällen und sexuellen Missbrauchs in vier Fällen schuldig.
Die Anwältin der Nebenklage, Ulrike Mangold, hatte zu Beginn der Verhandlung noch versucht, das Gericht umzustimmen. Ihrer Ansicht nach war die Vereinbarung, die die Beteiligten in der vergangenen Sitzung geschlossen hatten (wir berichteten), nicht mehr tat- und schuldangemessen. Sie merkte an, dass Gewalt und Erpressung bei den Taten eine Rolle spielten. Die Zeugen stützten diese These: Eine Kriminalpolizistin erzählte von einem Vorfall, bei dem der 38-Jährige den Kopf des Kindes fest an seinen Intimbereich gehalten habe. Die psychiatrische Sachverständige schilderte, dass er das Kind während eines Missbrauchs an den Beinen festgehalten habe. Doch detailliert habe das Kind nicht darüber geredet.
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