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  3. Prozess in Memmingen: Missbrauch: Stiefvater muss vier Jahre und neun Monate ins Gefängnis

Prozess in Memmingen
06.12.2017

Missbrauch: Stiefvater muss vier Jahre und neun Monate ins Gefängnis

2015 sagte das Opfer bei der Polizei aus.
Foto: Britta Pedersen, dpa (Symbolbild)

Ein Mann aus dem Kreis Neu-Ulm verging sich wieder und wieder an seiner Stieftochter. Nun muss er in Haft. Vor Gericht konnten allerdings nicht alle Übergriffe nachgewiesen werden.

Er vergriff sich unzählige Male an seiner gerade einmal elf Jahre alten Stieftochter: Ein Mann aus dem südlichen Landkreis Neu-Ulm ist am Mittwoch vor dem Memminger Landgericht wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Gefängnisstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Die Große Strafkammer sah es als erwiesen an, dass der heute 61-Jährige in den Jahren 2001 und 2002 dutzendfach Geschlechtsverkehr mit dem Mädchen hatte. Abgeurteilt wurde damit allerdings wohl nur ein kleiner Teil der tatsächlich verübten Straftaten.

Geständnis wirkt sich strafmildernd aus

Die Ankläger hatten ursprünglich hunderte Fälle zusammengetragen: Seit 1997 soll der Mann das Kind missbraucht haben, erstmals als es gerade sieben Jahre alt war. Es war wohl der Beginn eines langen Martyriums. So schilderte es das Opfer, das sich 2015 ein Herz fasste, bei der Polizei aussagte und den Stiefvater schwer belastete. Eine Psychologin stufte die Aussagen der jungen Frau als glaubwürdig ein. Der Angeklagte legte ein Geständnis ab.

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Die Diskussion ist geschlossen.

06.12.2017
So sind unsere lächerlichen Gerichte. Allein die Aussage, die länger zurückliegenden Taten könnten nicht bewiesen werden. Aber von 2001-2002 können ihm allein 40 Übergriffe bewiesen werden??? Dann kann man den Rest doch als bewiesen annehmen. Und dafür bekommt dieser Asoziale 4 Jahre..das ist doch ein Freibrief für Pädophile. Wann werden für solche Straftaten endlich wirklich abschreckende Strafen verhängt. Die Kinder, die dieses Martyrium durchleben haben nie mehr ein normales Leben, da ist Mord auch nicht schlimmer. Oder ist für die Richter das Vergewaltigen von Kindern keine echte Straftat?