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Prozess
07.12.2017

Missbrauchsfälle: Stiefvater soll im Gefängnis bleiben

61-Jähriger wird verurteilt. Obwohl ein Gutachten Widersprüchliches offenbart

Zum Schluss erhebt Richter Jürgen Hasler die Stimme. Alle Blicke im Gerichtssaal richten sich auf ihn. Denn das ist ungewohnt: Sachlich hatte der Vorsitzende der Großen Strafkammer des Memminger Landgerichts die Verhandlung wegen sexuellen Missbrauchs geleitet und dabei zurückhaltend aber freundlich gewirkt. Auch gegenüber dem Angeklagten, der sich Hunderte Male an seiner Stieftochter vergriffen haben soll. Am Ende des Prozesses aber wird Hasler deutlich: „Wenn Ihre Familie zerstört ist, dann sind Sie ganz alleine dafür verantwortlich“, sagt er zu dem Mann auf der Anklagebank.

Damit geht der Richter auf das ein, was in dem Prozess immer wieder angeklungen ist: Das Opfer habe die Familie durch die Vorwürfe zerrüttet. So sehen das offenbar mehrere Angehörige – davon ist vor dem Landgericht immer wieder zu hören. Sie wollen keine Aussagen machen. Die unheilvolle Beziehung und deren Folgen stattdessen unter sich klären. Ohne Polizei. Ohne Ermittlungen. Ohne den Prozess, der letztendlich ein dunkles Geheimnis ans Licht der Öffentlichkeit zerrt. Und an dessen Ende es für den Richter keinen Zweifel gibt: „Das Opfer sagt die Wahrheit, es wurde jahrzehntelang missbraucht. Das ist klipp und klar.“ Der heute 61 Jahre alte Stiefvater wird zu einer Gefängnisstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt. Er muss zurück in die Justizvollzugsanstalt, aus der er vorgeführt wird. „Massiv strafmildernd“ habe sich sein Geständnis ausgewirkt, heißt es.

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