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Neu-Ulm/Vöhringen
02.02.2017

Mit falschem Rezept zu berauschenden Pillen

Mit einem gefälschten Rezept hat sich ein Mann in Neu-Ulm Drogenersatzmedikamente ergaunert. Nun stand er vor Gericht: Auch wegen anderer Delikte.
Foto: Frank Leonhardt/dpa (Symbol)

Ein Mann steht wegen Betrugs vor Gericht. Und weil er in Vöhringen ein kleines Mädchen angegriffen haben soll.

Ein zwölfjähriges Mädchen läuft mit seinem Schulranzen in Vöhringen eine Straße entlang. Plötzlich packt jemand es hinten am Rucksack und schubst es nach vorne. So erzählt die Zwölfjährige den erschreckenden Vorfall der Polizei. Und sie will auf Bildern, die die Polizisten ihr vorgelegt haben, den Täter wiedererkannt haben. Dieser war deswegen nun vor dem Amtsgericht in Neu-Ulm wegen Körperverletzung angeklagt. Doch das war noch nicht alles.

Zudem warf die Staatsanwaltschaft ihm Urkundenfälschung und Betrug vor. Der Angeklagte soll ein gefälschtes Rezept in einer Neu-Ulmer Apotheke eingelöst haben. Diesen Vorwurf räumte der Mann gleich zu Beginn der Verhandlung ein. Das Mädchen habe er aber nicht geschubst. „So was würde ich niemals tun“, sagte der Angeklagte vor Gericht. Er sei im Kopf 100-mal den Januar vor einem Jahr durchgegangen, doch ihm fielen keine besonderen Ereignisse ein. Richterin Gabriele Buck gab zu bedenken, dass das Mädchen sich bei Bild Nummer sechs – das den Angeklagten zeigte – zu 100 Prozent sicher gewesen sei. Der Anwalt des Angeklagten, Alfred Nübling, schlug vor, das Kind nicht zu befragen, um ihm das zu ersparen. Der Teil der Anklage könne einstellt werden, da es im Vergleich zum Betrug ohnehin um keine hohe Strafe gehe. Damit war Richterin Buck nicht einverstanden. „Das Mädchen hat extreme Angst vor Ihnen“, sagte sie zum Angeklagten. In einem persönlichen Gespräch hörte die Richterin sich die Geschichte des Kindes noch einmal an. Dabei beschlossen alle, dem Mädchen eine Aussage zu ersparen. Dieser Teil der Anklage wurde eingestellt. Dennoch machte Buck ihren Unmut deutlich: „Es kann nicht sein, dass Kinder Angst haben, an einem Haus vorbeizulaufen.

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