Moralischer Schuldspruch, juristischer Freispruch
46-Jähriger gesteht sexuellen Kontakt mit der Stieftochter. Gericht kann aber eine Vergewaltigung nicht nachweisen
Memmingen Mit einem juristischen Freispruch in der Tasche hat gestern ein 46 Jahre alter Neu-Ulmer das Landgericht Memmingen verlassen, dem die Staatsanwaltschaft Vergewaltigung der Stieftochter zur Last gelegt hatte. Die 5. Jugendkammer, unter Vorsitz von Brigitte Grenzstein, ließ aber ebenso wie der Verteidiger des Angeklagten, Wolfgang Fischer, keinen Zweifel daran, dass der Mann schwere moralische Schuld auf sich geladen hat, als er im September vergangenen Jahres sexuellen Kontakt mit dem 17 Jahre alten Mädchen hatte. Die Richterin: „Sie sollten sich in Grund und Boden schämen.“
Was sich genau in besagter Nacht in der Wohnung des Angeklagten abgespielt hat, konnte das Gericht nicht genau feststellen, da das Mädchen von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machte – obwohl es zuvor den Stiefvater so schwer belastet hatte, dass er für mehrere Monate in Untersuchungshaft genommen worden war. Nachdem sich die 17-Jährige aber bei der Polizei immer mehr in Widersprüche verwickelt hatte, schaltete sie plötzlich auf stumm und sagte fortan gar nichts mehr – weder gegenüber einer Gutachterin noch gegenüber dem Gericht. Auch zum Prozessauftakt in der vorigen Woche erschien das Mädchen nicht (wir berichteten), was zur Folge hatte, dass sie in Ordnungshaft genommen und wenige Tage später von der Polizei dem Gericht vorgeführt wurde. Bei diesem Termin erklärte die junge Frau, dass sie keine Aussagen machen werde. Für die Richter hieß dies, dass sämtliche Angaben, die das Mädchen im Laufe des Ermittlungsverfahrens gemacht hatte, gestern juristisch nicht verwertet werden durften.
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