Muss der Gammelfleischprozess neu aufgerollt werden?
Geschäftsführer einer Tochterfirma steht wegen Falschaussage vor Gericht
Von Wilhelm Schmid
Illertissen/Memmingen Sollte das Verfahren gegen den Metzger Rolf-Hermann K. am 23. Juli mit Freispruch enden, so kann es durchaus sein, dass der Prozess gegen den Lebensmittelhändler G. Kollmer aus Illertissen neu aufgerollt werden muss. So ist zumindest die Ansicht der Verteidigung nach dem ersten Verhandlungstag gegen Rolf-Hermann K., dem ehemaligen Geschäftsführer der Kollmer-Tochterfirma „Deggendorfer Frost“. Er ist vor dem Amtsgericht Memmingen wegen „uneidlicher Falschaussage“ angeklagt.
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