Muss der Gammelfleischprozess neu aufgerollt werden?
Der Chef eines Illertisser Kühlhauses war zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Möglicherweise könnte der Prozess jetzt von vorne beginnen.
Sollte das Verfahren gegen den Metzger Rolf-Hermann K. am 23. Juli mit Freispruch enden, so kann es durchaus sein, dass der Prozess gegen den Lebensmittelhändler G. Kollmer aus Illertissen neu aufgerollt werden muss. So ist zumindest die Ansicht der Verteidigung nach dem ersten Verhandlungstag gegen Rolf-Hermann K., dem ehemaligen Geschäftsführer der Kollmer-Tochterfirma „Deggendorfer Frost“. Er ist vor dem Amtsgericht Memmingen wegen „uneidlicher Falschaussage“ angeklagt.
Verschiedene Ansichten über die korrekte Führung des „Wareneingangsbuches“ in Deggendorf sowie eine Reihe von Ordnern mit Gerichtsakten, die seit August 2011 nicht mehr auffindbar waren, spielten eine wichtige Rolle, und so waren neben den damals ermittelnden Zollbeamten aus Lindau auch Staatsanwalt Andreas Rossa, Richter Nicolai Braun und Vorsitzende Richterin Brigitte Grenzstein vom Landgericht als Zeugen geladen.
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