Warum eine Frau nach 43 Jahren in Deutschland als staatenlos gilt
Geboren in Ulm, aufgewachsen in Neu-Ulm, seit Jahren im Raum Illertissen wohnend – trotzdem muss sich eine Frau wegen unerlaubten Aufenthalts vor Gericht verantworten.
Sie hat in Ulm als Tochter eines deutschen Vaters das Licht der Welt erblickt, ist in Neu-Ulm aufgewachsen, ist mit einem Deutschen verheiratet, Mutter von sechs Kindern mit deutscher Staatsbürgerschaft – trotzdem hat sich jüngst eine seit Jahren im Raum Illertissen lebende Frau wegen unerlaubten Aufenthalts in der Bundesrepublik vor dem Amtsgericht Neu-Ulm verantworten müssen. Der Grund: Von Amts wegen gilt die Frau als „staatenlos“. Dieser Status wird etwa in einem speziellen Pass in der Rubrik „Staatsangehörigkeit“ vermerkt. Justiziabel wird das Ganze dann, wenn dieser Pass abgelaufen ist – so geschehen bei der 43-Jährigen.
Auf die Frage von Richter Thomas Mayer, warum die Angeklagte nicht schon längst die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt habe, antwortete die Frau eher ausweichend. Ob dieses Versäumnis mit der früheren schweren Drogensucht der Frau in Verbindung steht, wurde im Prozess nicht erörtert.
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