Oberroth setzt Mietgebühr fürs Vereinsheim fest
Die örtlichen Vereine können für die Nutzung der gemeindeeigenen Räume mit gleichbleibenden Ausgaben rechnen. Was das bedeutet.
Die Vereine müssen für die Benutzung der gemeindeeigenen Räume nicht tiefer in die Kassen greifen: Die Gebühren bleiben im Jahr 2019 unverändert. Diesen Beschluss hat der Gemeinderat kürzlich in einer Sitzung gefasst.
Laut Bürgermeister Willibold Graf seien die Unterhaltskosten – dazu gehören Ausgaben für Heizung und Strom – höher als die Gelder, die von den Vereinen verlangt werden. Trotzdem bleiben die Beiträge für die örtlichen Gruppen auf dem Niveau der zurückliegenden Jahre.
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