Parken ist an der Kirchenmauer in Babenhausen verboten
Wochentags gilt nun absolutes Halteverbot entlang der Kirchenmauer. Was dahinter steckt.
In Babenhausen darf in Zukunft nur noch sonntags an der Kirchenmauer geparkt werden. Der Grund ist eine Anordnung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Bürgermeister Otto Göppel machte deshalb in der jüngsten Marktratssitzung darauf aufmerksam, dass das seit kurzem geltende absolute Halteverbot an den Werktagen nicht von der Marktgemeinde, sondern von den zuständigen Behörden beschlossen wurde.
Zu einer Stellungnahme sah sich Göppel gezwungen, da er in den vergangenen Tagen von mehreren Seiten angesprochen worden war. Nach seinen Worten sollten die Parkflächen, wie im Marktrat besprochen, aufgezeichnet werden. Vorab wurden aber die Fachbehörden zu einer Besprechung vor Ort eingeladen, da der Markt selbst auf einer Bundesstraße keine Markierungen anbringen darf.
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