Patient geht Ärztin an die Wäsche
77-jähriger Rentner begrapscht Frau. Nun musste er sich dafür vor Gericht verantworten.
Es passierte im Juli 2016, als sich eine Unterallgäuer Hausärztin am Ende einer Beratung von einem damals 76-jährigen Patienten und mit einem dazu üblichen Händedruck verabschiedete. Der Patient missinterpretierte diese Geste der Ärztin aber und ging der Frau heftig an die Wäsche. Dafür verurteilte ihn das Amtsgericht Memmingen jetzt wegen sexueller Nötigung und vorsätzlicher Körperverletzung zu acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie zu einer Geldbuße von 250 Euro.
Der rüstige Rentner hatte damals in der Praxis die Ärztin an den Schultern gepackt und sie mit beiden Händen an sich herangezogen. Dann drückte er ihr einen Kuss auf und schob dabei seine Zunge in ihren Mund. Überrascht und total geschockt reagierte die Frau abwehrend, doch der Patient versuchte es noch mit einem zweiten Kuss. Dann, so meinte der Patient, wollte er ihren Herzschlag fühlen und berührte ihre Brust. Doch als er schließlich ihre gewaltsam festgehaltene Hand in Richtung seines Genitalbereiches führte, konnte sich die Medizinerin losreißen und flüchtete ins nächste Zimmer, wo schon ein anderer Patient saß. Die Ärztin zeigte den Mann an. Der Vorfall fand vorläufigen Abschluss im Memminger Amtsgericht. Als äußerst ungewöhnlich für einen Mann dieses Alters bezeichneten Staatsanwältin, Verteidigung und das Gericht den Fall. „Auch wenn es wahrscheinlich eine spontane Tat gewesen ist, es war keinesfalls ein harmloser Vorfall“, hieß es in der Urteilsbegründung.
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