Pfarrer will Veto einlegen
Der Altenstadter Geistliche Benjamin Beck fühlt sich bei den Überlegungen von der Marktgemeinde übergangen. Dabei ist es die Kirche, die letztendlich entscheidet.
In den kommenden Jahren soll der Altenstadter Friedhof rundum erneuert werden, ein Planungsbüro aus Freiburg hat der Marktgemeinde schon ein umfangreiches Konzept vorgelegt (IZ berichtete). Geplant sind unter anderem mehr Urnen- statt Sarggräber, Sitzgelegenheiten und barrierefreie Zugänge zu den unterschiedlichen Terrassen. Das Konzept der Planer ist ausgereift, den Marktgemeinderäten gefällt es, eine endgültige Entscheidung steht aber noch aus. Ein wesentliches Problem besteht jedoch. Eines, dass die Markträte bisher völlig außer Acht gelassen haben: Ein Teil der Friedhofsfläche liegt auf kirchlichem Grund, der von der Marktgemeinde verwaltet wird. Trotzdem bleibt die Kirche der Eigentümer und Pfarrer Benjamin Beck, der von den neuen Friedhofsplänen aus der Zeitung erfuhr, ist entrüstet: „Kein Mensch hat mich informiert oder die Kirche in die Planungen mit einbezogen. Ich finde das sehr befremdlich.“ Denn im Friedhofsverwaltungsvertrag ist unter Paragraf elf ganz klar geregelt: „Irgendwelche Veränderungen (...) wie die Neueinteilung von Gräbern, die Verlegung von Hauptwegen und dergleichen bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Kirchenstiftung.“
Pfarrer Beck geht es ums Prinzip, er kann nicht nachvollziehen, wie die Marktgemeinderäte oder auch die Planer dazu kommen, mit der Kirche keine Rücksprache zu halten, wenn es um einen neuen Friedhofsplan geht. Er befürwortet zwar einige der geplanten Änderungen wie zum Beispiel den barrierefreien Zugang zu den Gräbern, aber er kann sich nicht vorstellen, dass die Kirchenstiftung einer wesentlichen Neuerung zustimmen wird: Der neue Plan sieht vor, dass im Areal direkt neben der Kirche eine Urnengemeinschaftsanlage und Baumgräber die bestehenden Sarggräber verdrängen sollen. Für Beck ist das ausgeschlossen. „Die katholische Kirche favorisiert die Erdbestattung nach dem Vorbild von Jesus Christus, der ins Grab gelegt wurde. Die Unversehrtheit von Leib und Seele soll bestehen bleiben. Bei einer Einäscherung ist das nicht der Fall.“ Für ihn ist deshalb klar, dass der Plan in seiner derzeitigen Form nicht umgesetzt wird, die Urnengemeinschaftsanlage müsste wenn, dann auf dem städtischen Grund gebaut werden. Das Planungsbüro muss das Gesamtkonzept also laut Pfarrer Beck noch einmal maßgeblich überarbeiten. Beck sagt dazu, das es leicht hätte verhindert werden können, wenn die Markträte oder die Planer vorab mit ihm gesprochen hätten.
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