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Prozess
23.11.2017

Pistolenschütze soll in die Psychiatrie

Foto: Alexander Kaya

Im Fall eines seit Jahren schwelenden Familienstreits attestiert ein Gutachter dem Angeklagten eine paranoide Schizophrenie. Das Gericht hält ihn deshalb für schuldunfähig

Völlig ruhig saß der Angeklagte da. Das Gesicht nach vorne und den Blick nach unten gerichtet, hörte er den Ausführungen seines Anwalts, des Richters und der Staatsanwältin zu. Die drei Parteien waren sich in diesem Moment einig: Der 38-Jährige muss in Therapie. Denn er leidet unter einer paranoiden Schizophrenie. Das steht in dem Gutachten eines Psychiaters, das zuvor im Gerichtssaal verlesen worden war.

Am zweiten Verhandlungstag um einen 38 Jahre alten Mann, der sich wegen versuchten Totschlags vor dem Memminger Landgericht verantworten musste, stand nicht nur der psychische Zustand des Angeklagten im Mittelpunkt – auch ein Urteil wurde gesprochen. Der Mann, der im April dieses Jahres auf seinen Schwager geschossen und diesen schwer verletzt hatte, wurde für schuldunfähig befunden. Ins Gefängnis muss er deshalb nicht. Der Vorsitzende Richter Jürgen Hasler ordnete die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Ob der 38-Jährige das Urteil akzeptiert oder Berufung einlegt, stand am Ende der Verhandlung noch nicht fest. In dem Zustand, in dem sich sein Mandant gerade befinde, könne dazu keine Entscheidung gefällt werden, erklärte Verteidiger Wolfgang Fischer.

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