Neu-Ulm (AZ) - Die Polizei nimmt aktuelle Fälle zum Anlass, Graffiti-Sprayer vor ihrem Tun zu warnen. In der Nacht zum Montag besprühten zwei Gestalten zwei Hausfassaden in der Nersinger Dorfstraße. Die Säuberung der Hauswände wird rund 500 Euro kosten, so die Polizei. Bislang fehlt von den Tätern jegliche Spur. Unlängst waren an der Grundschule in Tiefenbach ebenfall Schmierereien aufgetaucht.

Sollten die Verursacher erwischt werden, kommt Einiges an Ungemach auf sie zu. Zum Einen werden sie strafrechtlich belangt - juristisch wird die Sprüherei als Sachbeschädigung gewertet. Zum Anderen kann etwa ein Hausbesitzer, dessen Fassade besudelt worden ist, Schadensersatz für die Beseitigung der Graffiti verlangen - wenn nötig auf dem zivilrechtlichen Klageweg. Das kann richtig teuer werden und verjährt lange nicht. Wird ein 16-Jähriger beim Sprayen erwischt, kann es sein, dass er bis zu seinem 46. Geburtstag für seine Dummheit in der Jugendzeit blechen muss. Dabei spielt es keine Rolle, wenn er als Einziger aus einer Gruppe von Sprayern überführt wird - dann muss er eben alleine für den Schaden aufkommen.
Hauptkommissar Günter Gillich, Sprecher der Polizeiinspektion Neu-Ulm, sagt: "Die meist jugendlichen Sprayer sind sich über die rechtlichen und finanziellen Konsequenzen ihres verbotenen Hobbys oft nicht im Klaren." Tatsache aber ist auch, dass Graffiti-Sprayer einen enormen Schaden anrichten: Laut einer Studie des Deutschen Städtetages belaufen sich die jährlichen Kosten, die durch die Beseitigung von Graffiti verursacht werden, auf circa 200 Millionen Euro.
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