Polizei warnt vor derben Scherzen
Manch einer dürfte sich auf die anstehende „Freinacht“ freuen. Doch bei Strafteten verstehen die Ordnungshüter keinen Spaß
Die einen stellen der Holden einen Maibaum als Liebesgruß vor die Haustür – die anderen hängen Gartentüren aus oder platzieren Misthaufen an eigenwilligen Stellen: In der Nacht zum 1. Mai passiert jedes Jahr so einiges. Die Polizei weist darauf hin, dass die sogenannte „Freinacht“ kein rechtsfreier Raum ist. Straftaten würden durchaus geahndet.
In der Vergangenheit schien das Wegräumen von Pflanzenkübeln, Gartenmöbeln und Gartentürchen als probates Mittel, sich vor Maistreichen zu schützen, heißt es in einer Mitteilung des Polizeipräsidiums schwaben Süd/West in Kempten. Doch Kinder und Jugendliche – teilweise sogar in Begleitung der Eltern – würden dennoch durch Wohngebiete streifen und diese mit Toilettenpapier oder Rasierschaum verschandeln. Deutlich gravierender als solche Verstöße, seien Straftaten, die durch oftmals alkoholisierte Jugendliche begangen würden. Ein Beispiel: Wer Kanaldeckel aushebt, gefährde absichtlich und rücksichtslos Gesundheit und Leben von Unbeteiligten. Die Ordnungshüter würden bei alledem nicht tatenlos zusehen, heißt es.
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