Regierung muss Bürgerentscheid überprüfen
Nicht nur Landrat Freudenberger spricht von einer völlig neuen Situation.
Die Wähler haben entschieden: Die Geburtsstation an der Illertalklinik soll erhalten bleiben. Doch ob das Ergebnis des Bürgerentscheids tatsächlich umgesetzt und nicht vielmehr aufgehoben wird, steht noch in den Sternen. Jetzt muss sich die Regierung von Schwaben mit dem Thema befassen, da war sich gestern Vormittag der Kankenhausausschuss des Kreises quer durch alle Fraktionen einig. Auch die Räte aus dem Süden votierten für eine juristische Prüfung der Angelegenheit.
Die Rechtslage, wie sie in der bayerischen Landkreisordnung festgehalten ist, sieht folgendermaßen aus: Ein Bürgerentscheid kann innerhalb eines Jahres nur durch ein neues Bürgervotum aufgehoben werden – es sei denn, die „Sach- und Rechtslage“ die einer solchen Abstimmung zugrunde liegt, habe sich „wesentlich geändert“. Im Fall Neu-Ulm hat sich bei der Rechtslage nichts getan. Doch seit der endgültigen Entscheidung, die Wählerinnen und Wähler im Landkreis über die Zukunft der Illertisser Geburtshilfe abstimmen zu lassen, ist manches anders geworden, vor allem kamen im Herbst unerfreuliche Defizitzahlen auf dem Tisch, die bis dahin niemand kannte. Damit stellt sich die Frage, ob der Entscheid wirklich umgesetzt werden kann und ob dies überhaupt zulässig sei.
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