Security-Mitarbeiter vor Gericht
Weil er einen Randalierenden aus einem Lokal bringt, bekommt ein Sicherheitsmann Ärger mit der Justiz
Die Bar macht dicht und die Gäste haben noch Durst. Eine Szene, wie sie bei fast allen Festen vorkommt. In einer Disco im Unterallgäu eskalierte die Situation, als ein Gast gegen 2.30 Uhr nicht wahrhaben wollte, dass es nun nichts mehr gibt. Er randalierte und wurde von den Security-Mitarbeitern vor den Ausgang gebracht. Über das Wie wurde nun vor dem Amtsgericht Memmingen gestritten.
Weil der Partygast behauptete, die Wachmänner hätten ihn verletzt, musste sich nun einer der Security-Mitarbeiter vor Gericht wegen Körperverletzung verantworten. Der Staatsanwalt warf dem Wachmann in seiner Anklageschrift vor, den Partygast am Tresen so stark in den Schwitzkasten genommen zu haben, dass dieser zeitweise bewusstlos geworden sei. Dann habe der Sicherheitsmann den Feiernden vor die Tür geschleift. Dabei habe der Geschädigte ein Kehlkopf-Trauma erlitten – und dies sei eine Körperverletzung.
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