Steuersätze bleiben gleich
Einstimmiger Beschluss in Oberroth
Im Haushaltsjahr 2017 bleiben die Steuerhebesätze der Gemeinde Oberroth wie in den Vorjahren unverändert. Den Beschluss, die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) bei 340 Prozent und die Grundsteuer B (sonstige Grundstücke) bei 320 Prozent sowie die Gewerbesteuer bei 320 Prozent zu belassen, fiel bei der jüngsten Gemeinderatssitzung einstimmig. Wie Bürgermeister Willibold Graf sagte, liege die Gemeinde bei allen drei Steuerhebesätzen unter dem Landesdurchschnitt.
Gemäß den Empfehlungen der Sicherheitsingenieurin, die den gemeindlichen Kindergarten inspiziert hat, werden in der Einrichtung Sicherheitsmaßnahmen verwirklicht, entschied das Gremium einstimmig. Während auf den erhöhten Spielebenen der beiden Gruppenräume zwischen Umwehrung und Raumdecke eine Absturzsicherung eingebaut wird, werden die Innentüren der Kindergartenräume mit Klemm- beziehungsweise Fingerschutz ausgestattet. Sowohl das Sicherungsnetz zum Preis von 116 Euro als auch die insgesamt sieben Fingerschutzsysteme mit Kosten von rund 900 Euro werden von Gemeindearbeiter Hubert Brönner eingebaut.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.