Investor plant zweigeschossige Wohnanlage. Klare Absage für Supermarkt

Von Fritz Settele
Babenhausen Endlich könnte es eine Nutzung des sogenannten Molkeareals geben. Dem Babenhauser Marktrat lag eine Bauvoranfrage zum Neubau einer Wohnanlage mit Tiefgarage vor. Allerdings entwickelte sich darüber eine lebhafte Debatte, beinhaltet der Plan doch eine Stützmauer mit einer Höhe von bis zu 3,50 Metern. Deshalb beschloss der Marktrat einstimmig, noch keine Entscheidung zu treffen, sondern einen Lokaltermin anzusetzen.
Laut Bauwerber soll das Gebäude über die Webergasse fußläufig und mit einer privaten Zufahrtsstraße erschlossen werden. Die Ein- und Ausfahrt zur Tiefgarage erfolgt über die Kolpingstraße. Geplant sind elf Wohnungen, vier im Erdgeschoss, vier im Obergeschoss und drei im Dachgeschoss. In der Tiefgarage sind 18 Stellplätze eingezeichnet. Das bedeutet durchschnittlich 1,6 Stellplätze pro Wohnung, wobei der Gesetzgeber nur einen pro Wohneinheit fordert.
Die zweigeschossige Wohnbebauung mit zurückgesetztem Dachgeschoss weist eine maximale Länge von 32,75 Metern und eine maximale Breite von 14,25 Metern auf. Das Untergeschoss mit Tiefgarage soll in die vorhandene Hanglage eingebettet werden. Das Zufahrtstor befindet sich laut Unterlagen im Südwesten. Die Tiefgarage ist im Osten durch die darüber liegenden Geschosse überbaut und dient im Westen durch ein begrüntes Flachdach als Gärten. Das Dachgeschoss weist eine Firsthöhe von knapp elf Metern auf, wobei die Firstrichtung des Walmdaches von Nord nach Süd verläuft.
Zu diesem Bauvorhaben wurde Professor Lothar Zettler um eine Stellungnahme gebeten. Grundsätzlich besteht danach, so Bürgermeister Otto Göppel, mit der Gestaltung des Baukörpers und der Fassaden Einverständnis. Zettler rät jedoch, angesichts der Dachformen der umgebenden Gebäude, einen steileren Neigungswinkel zu wählen. Die Höhe der Stützmauer mit bis zu 3,50 Metern sei „sehr hoch“. Dadurch entstehe in der Kolpingstraße eine „schachtartige städtebaulich und optisch nicht zufriedenstellende Wirkung“. Ziel müsse daher sein, wo möglich auf Stützmauern zu verzichten oder diese in ihrer Höhe zu reduzieren. Dies könne zum Beispiel durch das Verschieben des Gebäudes in Richtung Westen um mindestens zwei Meter beziehungsweise durch eine Tieferlegung des Gebäudes in das Gelände erreicht werden. Zettler stellt auch die „Funktionalität der drei Parkplätze im Bereich der Zufahrt im Osten infrage“.
Laut Zettlers Einschätzung ist bei elf Wohnungen von einem mittelfristigen Bedarf von 25 Stellplätzen auszugehen, welche von Familienmitgliedern und Besuchern gebraucht werden. Davon sind 21 in dem Plan enthalten. Die restlichen vier fehlen jedoch, wodurch sich die Parksituation in der Kolpingstraße weiter verschlechtern könnte. Außerdem sollte auch die Funktionalität der Tiefgarage noch einmal geprüft werden.
Nicht nur Bürgermeister Göppel sah die Stützmauer als „Knackpunkt“. Zwar könne man „mit einer Bepflanzung etwas machen“, jedoch ist nach seinen Worten „die Mauer schon arg hoch“. Hubert Putz beantragte letztendlich einen Lokaltermin, bei dem die Höhenverhältnisse mittels eines Schnurgerüstes dokumentiert werden. Dem schloss sich der Marktrat einstimmig an.
Eine klare Ablehnung erteilte Göppel dem „Antrag eines Babenhauser Bürgers, wonach hier ein Supermarkt entstehen soll“. Laut einem interessierten Investor, so Göppel, gehe unter 5000 Quadratmetern Grund gar nichts – so viel Platz sei hier nicht vorhanden.
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