Teures Altmetall
500 Euro Geldstrafe für Vöhringer, der einen Schlagring im Schlafzimmer hatte
Für den Angeklagten war es lediglich Altmetall, das er zur Aufbesserung des Lohns an einen Schrotthändler verkaufen wollte, für die Neu-Ulmer Amtsrichterin Antje Weingart dagegen ein verbotener Gegenstand im Sinne des Waffengesetzes. Die Rede ist von einem Schlagring, den die Polizei im Rahmen anderweitiger Ermittlungen im Oktober vergangenen Jahres in der Wohnung eines 47 Jahre alten Vöhringers entdeckt hatte. Der vierfache Familienvater aus Osteuropa beteuerte, er habe keine Ahnung gehabt, dass allein der Besitz dieses Schlagwerkzeugs strafbar sei. Den Ring habe er „gefunden“ und mit nach Hause genommen, um ihn später bei einem Altmetallhändler zu versilbern. Als die Polizei bei ihm auftauchte, habe er aber schon gar nicht mehr an seinen Fund gedacht.
Das verwunderte Richterin Weingart dann doch ein wenig – vor allem der Fundort. „Schrott hebe ich eigentlich nicht im Schlafzimmer auf.“
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