Tödliche Stiche: Asylbewerber muss in Haft
Opfer wurde erstochen und verblutete in Pfuhler Unterkunft. Urteil ist rechtskräftig
Zu sechseinhalb Jahren Haft wegen Totschlags ist ein 21-jähriger Asylbewerber aus Pakistan verurteilt worden, weil er im Juli 2013 in der Pfuhler Unterkunft einen acht Jahre älteren Mitbewohner erstochen hatte. Im Gegensatz zum ersten Verhandlungstag erkannte der Angeklagte vor der 5. Großen Jugendkammer des Landgerichts Memmingen seine Schuld an, was er in seinem Schlusswort durch eine allseitige Bitte um Verzeihung zum Ausdruck brachte.
Zuvor waren nochmals ausführlich Zeugen und Sachverständige gehört worden. Durch deren Aussagen bestätigte sich das bisherige Bild vom Geschehen am 30. Juli 2013: Der Angeklagte war von dem 29-Jährigen bei der Polizei angezeigt worden, weil er von 153 geliehenen Euro nur 60 zurückbezahlt hatte. Daraufhin bedrängte er das spätere Opfer, die Anzeige zurückzunehmen, weil er ausländerrechtliche Folgen befürchtete. Der 29-Jährige sagte dies schließlich auch zu, wollte aber erst das abendliche Essen zum Fastenbrechen des Ramadan abwarten und dann bei der Polizei anrufen.
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