Unter Generalverdacht?
Ehrenamtliche, die in Vereinen und anderen Organisationen Kinder und Jugendliche betreuen, brauchen bald ein erweitertes Führungszeugnis. Die Skepsis ist groß
Wer Jugendliche betreut, darf kein Krimineller sein. Diese Aussage würden die meisten sofort unterschreiben. Jedoch stößt Vereinen und anderen Organisationen in der Region sauer auf, dass auch Ehrenamtliche bald mit einem sogenannten erweiterten Führungszeugnis beweisen sollen, dass sie nicht einschlägig vorbestraft sind. Das Dokument enthält auch Verurteilungen wegen Sexualdelikten, die für die Aufnahme in das normale Führungszeugnis zu geringfügig sind, aber auch andere Delikte.
Zwar ist noch nicht genau festgelegt, wer künftig überhaupt ein solches Dokument vorlegen muss. Jedoch schätzt Kreisjugendpfleger Reinhold Kwiedor, dass im Landkreis Neu-Ulm 1500 Vereine und Organisationen betroffen sind. Viele ihrer Vertreter befürchten nun, dass sie es künftig schwerer haben werden, geeignetes Personal zu finden. Es werden Menschen, die ihre Zeit für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen opfern, unter Generalverdacht gestellt, lautet ein Argument.
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