Urteil zum Iller-Kraftwerk sorgt beim Bauherren für Freude
Naturschützer hatten im Eilverfahren Beschwerde gegen das geplante Projekt der Münchner Firma Fontin eingelegt, das Mannheimer Verwaltungsgericht lehnte den Antrag ab. Wie es nun weitergeht.
Die Botschaft aus Mannheim stimmt einen Unternehmer in München froh: Als einen „Sieg an allen Fronten“ bezeichnet Mathias Fontin, Inhaber der gleichnamigen Firma mit Sitz in der bayerischen Landeshauptstadt, die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs zu dem umstrittenen Schachtkraftwerk bei Dietenheim. Wie berichtet, will das Unternehmen die Anlage dort in ein bestehendes Wehr einbauen. Gegen eine Genehmigung des Landratsamts des Alb-Donau-Kreises in Ulm hatten Bund Naturschutz und Fischereiverband (auf bayerischer Seite) im Eilverfahren Einspruch eingelegt. Ohne Erfolg: Die Beschwerden wurden zuerst im Verwaltungsgericht in Sigmaringen und kürzlich in zweiter Instanz im Verwaltungsgerichtshof in Mannheim zurückgewiesen.
Was bei den Klägern großes Unverständnis hervor rief: Von einer „Frechheit“ sprach Bernd Kurus-Nägele, der Geschäftsführer des Bund Naturschutzes im Kreis Neu-Ulm. Denn er befürchtet durch den Kraftwerksbau weitreichende negative Folgen für die Umwelt. Seine Forderung: Die Querbauwerke müssten komplett aus der Iller ausgebaut werden – auch das für das Kraftwerk vorgesehene. Nur so lasse sich die Fließgeschwindigkeit erhöhen. Die Anlage werde die jetzige Situation hingegen zementieren – auch weil Fontin mehrere Anlagen bauen will. Das alles hätten die Richter nicht gewürdigt, so Kurus-Nägele. Jene hätten von dem Fluss offenbar „null Ahnung“.
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