Vergewaltigung? Richterin glaubt Opfer nicht - Freispruch für Nachbarn
Eine Richterin hat vor dem Landgericht Memmingen einem angeblichen Vergewaltigungs-Opfer nicht geglaubt. Sie entschied, dass es zum gewaltfreien Geschlechtsverkehr gekommen war.
Brigitte Grenzstein urteilte gestern in der Ersten Kammer des Memminger Landgericht nicht nur als Vorsitzende Richterin, sondern auch als Frau. Denn letztlich war es die Glaubwürdigkeit des angeblichen Opfers, die sie zweifeln ließ. Das konnte sich nämlich nicht mehr daran erinnern, wie die Vergewaltigung, die sie angezeigt hatte, genau verlaufen war. Vor allem ging es dabei um die Frage, ob der Angeklagte wirklich in sie eingedrungen war. „So etwas spürt man doch“, meinte Grenzstein und berief sich dabei nicht nur auf ihre juristische Kompetenz sondern auch auf ihren weiblichen Sachverstand. Vielmehr kam sie zur Überzeugung, dass es im Juni dieses Jahres zu einem einvernehmlichen, gewaltfreien Geschlechtsverkehr gekommen war. Die Erste Strafkammer sprach daher den Angeklagten nicht nur vom Vorwurf der Vergewaltigung frei, er wird auch finanziell entschädigt für die sechs Monate, die er in Untersuchungshaft saß.
Die Zeugin, eine 41-jährige Illertisserin, hatte bei einer ersten Aussage angeben, der Angeklagte, ein Nachbar, sei über die Terrassentür in ihr Wohnhaus eingedrungen. Dort habe er sie an den Haaren ins Schlafzimmer gezogen, ihr das Nachthemd vom Leib gerissen und sich über sie hergemacht. An mehr konnte sie sich nicht erinnern. Erst mit dem Vorwand, sie habe Mundgeruch und wolle mit ihm einen Kaffee deswegen trinken, konnte sie den Angeklagten dazu bringen, von ihr abzulassen.
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