„Verschnaufpause“ nach Wahlabend in Oberschönegg
Die einen freuen sich, die anderen sind enttäuscht nach den Abstimmungen. Wie geht es weiter?
Zwei Tage nach den beiden Abstimmungen in Oberschönegg ist das Ergebnis bei den Befürwortern immer noch nicht richtig verdaut: Ihr geplantes Dorfgemeinschaftshaus soll nicht gebaut werden. Rund 56 Prozent der 652 Wähler stimmten beim Bürgerentscheid für die Ablehnung des Gebäudes, etwa 48 Prozent antworteten beim Ratsbegehren mit einem „Ja“ für den Neubau. Der Bürgerentscheid ist damit abgeschlossen – und für ein Jahr bindend. Was heißt das jetzt?
Eva Büchele, Pressesprecherin am Unterallgäuer Landratsamt, erklärt: „Ab der Bekanntgabe des Ergebnisses ist der Bürgerentscheid für ein Jahr bindend.“ Die Abstimmung komme damit einem Gemeinderatsbeschluss gleich. Das heißt, die Befürworter des Hauses haben nach einem Jahr die Möglichkeit, das Thema erneut auf die Tagesordnung des Gemeinderats zu setzen. Bis dahin gilt aber in diesem Fall: Kein Bau eines Dorfgemeinschaftshauses nach der Variante I, also der großen Planung. Nur in Ausnahmefällen, wenn sich etwa die Sach- und Rechtslage wesentlich ändert, könne man Einfluss auf den Bürgerentscheid nehmen, sagt Büchele.
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