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Prozess
23.03.2017

Verschollene Anhänger beschäftigen die Justiz

Ein Mann aus dem südlichen Kreis wird wegen Betrugs verurteilt. Vieles bleibt unklar

Wegen Betrugs bleibt ein 42-jähriger Mann aus dem Landkreis Biberach für zusätzliche acht Monate in Haft – aus selbiger wurde er gestern zur Fortsetzung eines Verfahrens beim Amtsgericht Memmingen vorgeführt. Wie berichtet, hatte er laut Anklage einem Mann aus dem südlichen Landkreis Neu-Ulm zwei Tieflader-Anhänger verkauft, ohne dass dieser diese jemals gesehen hatte. Trotzdem hatte der Käufer nach eigener Aussage aus „purer Dummheit“ 2500 Euro Anzahlung geleistet, die er nicht mehr wieder sah. Ob die Anhänger überhaupt existierten, blieb auch im Fortsetzungstermin offen.

Ein Zeuge, der dies hätte beweisen sollen, war nicht aufzutreiben. Und der Bruder des Angeklagten, der die Existenz der Hänger hätte bezeugen können – wie der 42-Jährige beteuerte – konnte nicht erscheinen: „Den haben sie umgebracht“, sagte der Angeklagte. Näheres dazu blieb offen. Sein Cousin bezeugte nun zwar, dass er auf dem früheren Pferdehof im Landkreis Biberach zwei Anhänger gesehen habe, aber Richter Dieter Klotz wertete dies nicht als Beweis. Vielmehr ging er davon aus, dass der Angeklagte das Geschäft über das Internet nur angebahnt hatte, um an den Kaufpreis zu kommen. Schließlich habe er, so der Richter weiter, deshalb auch unter falschem Namen gehandelt und damit einen dubiosen Kaufvertrag ausgefertigt, in dem auch nichts Näheres beschrieben war. Der in der Unterschrift als Verkäufer genannte Ex-Schwager des Angeklagten hatte bereits im ersten Termin ausgesagt, er wisse nicht, warum der Angeklagte seinen Namen verwendet habe und wie dieser an eine Kopie seines Ausweises gekommen sei. Der Angeklagte hatte versichert, dass der ursprüngliche österreichische Besitzer der beiden Tieflader-Anhänger nach Thailand ausgewandert und somit nicht mehr greifbar sei. Der Vorsitzende Richter blieb dabei: Die Gutgläubigkeit des Käufers sei ausgenutzt worden und diesem sei ein Schaden in Höhe von 2500 Euro entstanden. So blieb der Anklagevorwurf in vollem Umfang erhalten. Das Urteil wegen Betrugs und Urkundenfälschung fiel erst nach der Verlesung der Vorstrafenliste des Angeklagten, für die der Richter knapp zehn Minuten brauchte. So gab es natürlich keine Chance auf Bewährung, und der Angeklagte trat unter Bewachung die Rückreise ins Gefängnis nach Ravensburg an, wo er nun acht Monate länger bleibt. (wis)

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