Vogelgrippe: Stallpflicht bremst Hühnermobil aus
Was die Vogelgrippe für einen lokalen Landwirt bedeutet. Um die Weihnachtsgans muss sich aber niemand sorgen
In manchen Hühnerställen im Landkreis Neu-Ulm könnte es in den kommenden Wochen eng werden. In Bayern gilt mittlerweile Stallpflicht für Hühner, Enten und Gänse. So soll verhindert werden, dass sie mit Wildvögeln in Berührung kommen, durch die das Vogelgrippevirus H5N8 verbreitet wird. Mittlerweile sind zahlreiche Fälle in Bayern bekannt geworden.
Im Landkreis Neu-Ulm sind laut bayerischem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) zwar keine Fälle bekannt, für Alois Heinz und seine Hühner ist die Stallpflicht dennoch eine schlechte Nachricht. Eigentlich betreibt der Landwirt einen mobilen Hühnerstall in Untereichen und lässt seine Tiere immer wieder auf verschiedenen Wiesen auslaufen. Heinz führt zwar keinen Bio-Hof, bei der Haltung seiner Hühner achtet er aber trotzdem auf Bio-Richtlinien. Durch das Auslaufverbot müssen seine Tiere bis auf Weiteres im Stall bleiben. Platz sei dabei kein Problem. Der Stall sei nur zu zwei Dritteln belegt. „Es bedeutet aber mehr Arbeit für uns“, sagt er. Die Hühner seien den Auslauf gewöhnt. Mit Strohballen, Kürbissen und anderem Spielzeug versucht er nun, sie zu beschäftigen. „Es soll ihnen ja nicht langweilig werden“, sagt Heinz.
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