Warum warnte die Polizei nicht vor dem Vergewaltiger?
Plus Die Bürger im Unterallgäu sind nach den drei mutmaßlichen Vergewaltigungen entsetzt. Die Polizei muss sich unangenehme Fragen gefallen lassen.
Die Nachricht über die Serie von Sexualdelikten in Babenhausen und Egg an der Günz hat sich rasend schnell verbreitet – und mit ihr die Betroffenheit, die Bestürzung. „Es ist unfassbar und grausam. Das hört man ja sonst nur aus großen Städten – und plötzlich passiert so etwas hier bei uns“, sagt am Freitag ein Mann auf dem Weg zum Babenhauser Wochenmarkt und schaut zu Boden. Eine Mutter, die dort einkaufen ist, erzählt: „Wir haben darüber gesprochen, unsere Töchter jetzt abends nicht mehr allein zum Sportheim laufen zu lassen.“ Eine Marktfrau schlägt eine Hand vor den Mund, als sie von den Taten erfährt: „Schlimm ist das. Und dann in Babenhausen. Das wird die Stimmung gegenüber Flüchtlingen verschlechtern.“
Die Geschehnisse wühlen die Unterallgäuer auf. Auch, weil sich innerhalb kurzer Zeit gleich drei Fälle ereigneten. Am Montag hat sich ein Fahrradfahrer an einem Feldweg nahe der 1100-Einwohner-Gemeinde Egg an der Günz an einer Spaziergängerin vergangen. Zwei Tage später, am Mittwoch, kam es wenige Kilometer entfernt, am Badesee im Markt Babenhausen, zu zwei weiteren Sexualdelikten.
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Die Diskussion ist geschlossen.
>> Asylhelfer mahnt zu Rationalität <<
Man kann über solche Arroganz nur noch den Kopf schütteln...
Ebenso wie die Relativierung im Text:
>> Es handele sich bei den Taten um „Vergewaltigungen im juristischen Sinne“, wie Christian Eckel, der Pressesprecher des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West, erklärt. „Zur Erfüllung dieses Tatbestands muss nicht zwingend der Beischlaf vollzogen werden“, betont er. <<
frage : welcher Polizist will sich schon von der Presse und der weich gespülten alles verherrlichenden Politik als Rassist beschimpfen lassen ??? das sollten sich alle Presseleute mal Fragen !! warum das so ist !! dieser Verbrecher kann nach dem ach so schönen Deutschen Gesetzen nicht mal ausgewiesen werden !! im Gegenteil er hat auch noch Anspruch auf Sozialhilfe !!