Wem gehören die Drogen in der Gefriertruhe, Schatz?
Ein anonymer Anrufer hatte die Polizei auf die Spur eines 42-Jährigen und seiner Lebenspartnerin gebracht. Doch wem gehörte nun das Marihuana?
Überall lagen bei einem Neu-Ulmer Pärchen Drogen in der Wohnung verstreut – auf dem Tisch, in der Küche, im Schlafzimmer. Und auch in der Gefriertruhe. Insgesamt brachte es das Kiffer-Paar auf 40 Gramm Marihuana und Haschisch. Daher musste es sich nun vor einem Schöffengericht verantworten. Auslöser für die Durchsuchungsaktion war der Tipp eines anonymen Anrufers.
Dieser hatte die Polizei auf die Spur der beiden 42-Jährigen gebracht, denen nun unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen vorgeworfen wurde. Recht schnell wurde klar, dass das Ganze etwas verzwickter ist, als gedacht: Denn wem gehören die Drogen eigentlich, die da verstreut in der Wohnung lagen? Genau zuordnen ließ sich das auch vor Gericht nicht. Die angeklagte Frau gab nur zu, von den offen herumliegenden Drogen gewusst zu haben. Und das Marihuana in der Tiefkühltruhe? Davon habe sie keinen blassen Schimmer gehabt. Ihr Partner hingegen schon: Wie er über seinen Anwalt ausrichten ließ, habe er es für eine dritte Person verwahrt, sagte sein Verteidiger, Thorsten Storp. Für wen, wolle sein Mandant nicht sagen. Dass der Angeklagte durch die Aufbewahrung als Besitzer gelte, wisse er. Außerdem habe er das Marihuana in der Gefriertruhe vor seiner Partnerin geheim gehalten. Ob das stimmt, konnte vor Gericht nicht geklärt werden. Nur so viel: Die Angeklagte beteuerte, das Gefrierfach nur sehr selten verwendet zu haben. Ihr Anwalt Ingo Hoffmann argumentierte, dass es doch keinen Sinn ergebe, nur einen Teil des Rauschmittels zu verstecken, während der andere Teil offen in der Wohnung herumliege. Gehörte das Marihuana in der Gefriertruhe der gemeinschaftliche Besitz des Pärchens, hätte es der Mann doch gar nicht erst verstecken müssen, sagte Hoffmann.
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