Debatte: Wer darf kranke Schulkinder entschuldigen?
Memminger Kinderärzte fordern, dass Eltern ihre Buben und Mädchen krankschreiben. Laut einiger Rektoren wird das bereits so gehandhabt. Aber was ist daran so sinnvoll?
Auf dem Empfangstresen bei Kinderarzt Harald Frantzmann liegen Zettel. Es sind Vordrucke für Schulatteste: Name, Klasse, Klassenleiter und Krankheitsgrund. „Nehmen Sie den Zettel mit, füllen Sie ihn aus und geben Sie ihn an der Schule ab“, rät Frantzmann allen Eltern, deren Kinder nicht ernsthaft krank sind, sondern lediglich ein Schulattest brauchen. Zum Beispiel wegen einer Erkältung. Stellt er ein Attest aus, kostet das für die Eltern 2,50 Euro, weil es die gesetzliche Krankenkasse nicht übernimmt. Ihn als Arzt kostet es vor allem eines: Zeit. Zeit, die ihm an anderer Stelle fehlt. Die Ärzte sind überlastet. Deshalb sollten seiner Meinung nach Schulen darauf verzichten, ärztliche Atteste zu verlangen. Auch nach dem dritten Krankheitstag. Aber geht das überhaupt?
Frantzmann beruft sich auf die Rechtslage: „Das steht so nicht im Schulgesetz.“ Insbesondere nennt er den Paragrafen 20 der Bayerischen Schulordnung. Demnach können die Schulen Atteste verlangen – müssen aber nicht. „Das hat sich halt so eingebürgert.“ Die Pressesprecherin des Kultusministeriums, Dr. Julia Kuntz, bestätigt ihn. Im Gesetz steht: Die Schule kann bei einer Erkrankung von mehr als drei Unterrichtstagen oder am Tag eines angekündigten Leistungsnachweises die Vorlage eines ärztlichen Attests verlangen. „Kann. Die Schule muss aber nicht“, sagt sie. Und fügt hinzu: „Das ist eben der Unterschied zwischen Theorie und Praxis.“ Die meisten Schulen würden Atteste verlangen. „Weil das sonst ausgereizt wird.“
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