Wer einen Biber überfährt...
Kommt es auf einer Straße zu einem Zusammenstoß mit einem Tier, muss der Fahrer sofort handeln. Das zeigt ein Fall in Roggenburg
Wer mit dem Auto auf der Landstraße ein Tier überrollt und seine Fahrt dann fortsetzt, muss mit einer Anzeige rechnen: Darauf weist die Polizei in einer Mitteilung hin. Anlass ist ein Vorfall bei Roggenburg. In der Nacht zum Donnerstag hatte eine 48-Jährige auf einer Staatsstraße einen Biber überfahren. Gegen die Frau wird nun wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr ermittelt – obwohl sie den Unfall später von zu Hause aus meldete. Das war zu spät, wie die Polizei weiter mitteilt. Bis die Beamten in Roggenburg waren, um den Unfallort zu überprüfen, sei bereits ein anderer Fahrer mit seinem Wagen über das auf der Fahrbahn liegende, tote Tier gerollt. Ob dabei ein Schaden an dem Auto entstand, muss nun in einer Werkstatt geprüft werden, heißt es.
Unfallbeteiligte seien gesetzlich verpflichtet, die Unfallstelle abzusichern, so die Polizei. Der für ein Hindernis auf der Straße Verantwortliche habe gefährliche Gegenstände unverzüglich zu beseitigen – bis dahin müssten Stelle und Blockade ausreichend kenntlich gemacht werden. Gegen die 48-Jährige werde eine Strafanzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr erstattet. (az)
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