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  3. Ärzte-Portal: Wie Jameda gegen gekaufte Bewertungen vorgeht

Ärzte-Portal
08.03.2018

Wie Jameda gegen gekaufte Bewertungen vorgeht

Die Seite der Stiftungsklinik Weißenhorn auf Jameda.
Foto: Alexander Kaya

Ärzte der Weißenhorner Klinik erhielten Mails, die für positive Bewertungen werben. Eine Jameda-Sprecherin erklärt, warum Beurteilungen gegen Geld verboten sind.

Die Werbe-Mails, die Weißenhorner Klinikärzte am Montag erreichten, sind kein Einzelfall. Erst im Herbst hat sich das Ärzte-Bewertungsportal Jameda vor Gericht gegen ein Unternehmen durchgesetzt, das Mediziner positive Urteile gegen Bezahlung bot. Unternehmenssprecherin Kathrin Kirchler erklärt, das Portal verfolge Anbieter von gefälschten Bewertungen sehr aufmerksam und leite regelmäßig rechtliche Schritte ein.

Das Unternehmen Five Star Marketing aus Löhne in Niedersachsen darf keine Bewertungen mehr für Jameda verkaufen, wie das Portal mit Sitz in München im September in einer Pressemitteilung bekannt gegeben hat. Auch die Frankfurter Firma, die die Mediziner aus Weißenhorn kontaktierte, ist bei Jameda bereits bekannt.

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Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

30.06.2018

Jameda vertuscht unlauteren Wettbewerb durch Ablenkungsmanöver!
Wenn ein Auto über hervorragende technische Eigenschaften verfügt, über ein gutes Design und einen geringen Benzinverbrauch, dann darf man damit werben, um einen angemessen Kaufpreis zu erzielen. Wenn dieses Auto jedoch gestohlen ist, dann macht man sich der Hehlerei schuldig, obwohl die Aussagen zur technischen Qualität korrekt sind.
Wenn ein Restaurantbesitzer mit seiner hervorragenden Speisekarte wirbt, mit der schönen Lage seines Restaurants und dem netten Personal, dann ist das regulärer Wettbewerb in der Gastronomie-Szene. Wenn er aber auch ein Dieb ist, dann kommt er vor Gericht und wird verurteilt. Vor Gericht sind seine Argumente zu seinem – legalen – Gastronomiebetrieb wertlos und wenn er ständig darauf besteht, wie hervorragend sein Restaurant sei, dann wäre das ein plumpes Ablenkungsmanöver, das nicht nur von jedem Richter sofort durchschaut würde.
Jameda betreibt unlauteren Wettbewerb: zahlende Ärzte haben statistisch die besseren Bewertungsdurchschnitte als zwangsrekrutierte Ärzte, die nach Jameda-Lesart das Portal nicht verlassen dürfen, ganz im Gegensatz zu den Verlautbarungen des ehemaligen BGH-Vorsitzenden Wolfgang Büscher in seinem wegweisenden Aufsatz „Soziale Medien, Bewertungsplattformen und Co“. Ob die Bewertungsdurchschnitte durch Jameda nun manipuliert werden, was wahrscheinlich ist, was leicht zu handhaben ist und für das Portal sehr lukrativ ist, oder ob es mit den Profilfotos der „Kunden“ zusammenhängt und deren höherer Aufmerksamkeit: ein Portal bei dem zahlende Kunden besser abschneiden, als zwangsrekrutierte Teilnehmer ist obszön und inakzeptabel, verzerrt den Wettbewerb und setzt Teilnehmer unter Druck, nötigt sie, Kunde zu werden, um Rufschädigungen zu vermeiden.
Jameda soll ruhig werben, eine Plattform für Online-Terminvergabe sein, eine Video-Sprechstunde einrichten, denn Werbung und fairer Wettbewerb sind erlaubt und sogar erwünscht. Aber eine solche Werbe-Plattform muss strikt getrennt werden von einer Bewertungs-Plattform, wie es der Ex-BGH-Vorsitzende Büscher fordert, denn sonst kommt es zwangsläufig zu unlauterem Wettbewerb und der ist strafbar; auch dürfen bei einem Werbeportal auf keinen Fall Teilnehmer zwangsrekrutiert werden, die quasi zum unfreiwilligen Hebel werden, um die zahlende Kundschaft in ein besseres Licht zu stellen (dass es mittlerweile drei offizielle „Alibis“ gibt, ist statistisch völlig irrelevant). Ein gestohlenes Auto darf nicht verkauft werden, das ist Hehlerei, ein Dieb kommt auch dann vor Gericht, wenn er ein legales Restaurant betreibt und Jameda muss sein Werbe-Portal von dem Bewertungs-Portal trennen, weil sonst unlauterer Wettbewerb die zwangsläufige Folge ist. Hält sich Jameda nicht an die Spielregeln, dann muss das Portal zerschlagen werden. Die Kammern sind hier in der Pflicht, die Wettbewerbsbehörden einzuschalten.

10.06.2018

Sollen drei Alibis unlauteren Wettbewerb vertuschen?

Nun gibt es also drei Jameda-Kunden, die wegen schlechter Bewertungen gegen Jameda geklagt haben und zumindest teilweise verloren haben. Man fragt sich, weshalb sie zahlende Kunden einer Firma sind, die ihre Interessen so gravierend verletzt, dass sie prozessieren. Sie könnten den Vertrag doch fristgerecht kündigen. Liegt hier ein abgekartetes Spiel vor, ein Täuschungsmanöver?
Tatsache ist, dass die Statistik zählt und nicht drei Einzelfälle, die bestenfalls als Alibi dienen. Allein die zwangsrekrutierte Dermatologin aus Köln, Astrid Eichhorn, hatte wegen siebzehn (!!!) Bewertungen juristische Auseinandersetzungen mit Jameda und sie ist nur eine von vermutlich einigen hunderten von prozessierenden Kollegen (oder sogar noch mehr? Man müsste das statistisch genau untersuchen!), die bei Jameda zwangsrekrutiert sind, also ohne Einwilligung und vermutlich unter Verletzung der DSGVO beim Portal aufgeführt werden.
Statistik ist das Stichwort und deren Ergebnisse lassen sich mit drei Einzelfällen, drei Alibis, nicht aufheben. Prüfen Sie das bitte selbst. Innerhalb der Web-Page Jamedas kann man beliebige Arztgruppen in beliebigen Städten nach den offensichtlich manipulierten Bewertungs-Durchschnitten 4, 5 und 6 sortieren. Nur mit sehr viel Glück finden Sie dann einen Jameda-Kunden, leicht erkennbar am Profil-Foto. Der inakzeptablen Wettbewerbsverzerrung durch Kombinations-Portale Werbung/Bewertung muss endlich – auf der Grundlage des Artikels des ehemaligen BGH-Vorsitzenden Wolfgang Büscher - eine Absage erteilt werden, juristisch, politisch und gesellschaftlich. Andernfalls versinkt das Gesundheitswesen der Bundesrepublik in Korruption.

30.05.2018

Das Echtheits-Postulat der Bewertungen durch Jameda und seine Pressesprecherin Kathrin Kirchler ist eine gezielte Desinformation. Wie „gefaket“ diese Bewertungen sind, beweist eine WDR Sendung vom 8.11.2017 und eine RBB Sendung vom 7.5. diesen Jahres. Beliebige Passanten einer Einkaufsstraße in Köln und Berlin haben Ärzte bewertet, die sie gar nicht kannten, und diese Bewertungen sind im Profil der Ärzte tatsächlich veröffentlicht worden.
Wenn Jameda die Echtheit ernst meinen würde, dann würde man bei jeder Bewertung einen Behandlungs-Nachweis verlangen. Das ist ganz einfach: man legt der Bewertung ein Smartphone-Foto von einem Rezept, einer Krankschreibung oder einer Überweisung bei und bei Nachfrage des betroffenen Arztes/Zahnarztes leitet man es anonymisiert an diesen weiter. Bewertungsfabriken sind nur die Spitze des Eisberges und wenn Jameda gegen diese vorgeht, macht man sich nur vom Bock zum Gärtner. Denn der ZEIT-Artikel vom 18.1.2018 legt nahe, dass nicht nur die Bewertungsdurchschnitte von Jameda manipuliert werden, er legt auch nahe, dass zahlende Kunden selbst für zahlreiche Positiv-Bewertungen sorgen. Das merkt man u.a. auch an der Einförmigkeit, der Standardisierung der Texte. Jameda kann also kein Interesse an der Echtheit der Bewertungen haben. Das wäre nicht im Interesse seiner Kunden, die ihren Ruf aufpolieren (lassen), nicht im wirtschaftlichen Interesse des Portals, dass von seinen Kunden lebt. Natürlich können das auch zwangsrekrutierte Kollegen im Portal tun und sei es aus Notwehr. Aber die Anzahl der schlechten Bewertungen - darin liegt der eigentliche Schlüssel der Bewertungsdurchschnitts-Manipulation – verringern sie nur signifikant, wenn sie „Schutzgeld“ bezahlen, wie das die Rechtsanwältin von Astrid Eichhorn formulierte. Es hilft alles nichts: Bewertungsportale und Werbeportale müssen getrennt werden. Andernfalls kommt das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) zur Anwendung, wie das der ehemalige Vorsitzende des Bundesgerichtshofes, Wolfgang Büscher, in seinem wegweisenden Artikel „Soziale Medien, Bewertungsplattformen

10.03.2018

Jameda macht sich vom Bock zum Gärtner, denn die kommerziell gefälschten - guten - Bewertungen sind nur die Spitze vom Eisberg und nicht wirklich relevant. Wirklich relevant ist die wahrscheinliche Manipulation der Bewertungsdurchschnitte durch Jameda selbst.
Nach dem BGH-Urteil gegen Jameda vom 20.2.2018 löscht man zwar Vergleichslisten zahlender Kunden auf den Profilen von Zwangsteilnehmern und umgeht damit dieses Urteil des Bundesgerichtshofs, welches ausdrücklich eine Profil-Löschung zulässt. Man düpiert den BGH! Aber damit ist Jameda immer noch kein „neutraler Informations-Vermittler“ sondern nimmt der Obszönität unlauteren Wettbewerbs nur die Spitze. Eine 6.500-Fall-Statistik aus der ZEIT von letztem Monat beweist, dass Kunden die besseren Noten haben, denn sie werden offensichtlich von schlechten Bewertungen verschont. Ist das ihrem schönen Profil-Foto zu verdanken? Wahrscheinlicher ist, dass Jameda aus Profitabilitäts-Gründen die Bewertungs-Durchschnitte manipuliert und die Interpretierbarkeit dessen, was eine „Schmähkritik“ oder „Tatsachenbehauptung“ ist - beides obsolet – missbraucht, um schlechte Bewertungen bei Kunden zu blockieren. Bei Zwangsteilnehmern sind schlechte Bewertungen erwünscht, denn das Portal lebt von der Diskrepanz der Notendurchschnitte zugunsten der zahlenden Kundschaft. Mit Neutralität hat das nichts zu tun, man könnte eher von Schutzgeld-Erpressung der Zwangsteilnehmer sprechen, deren guter Ruf auf dem Spiel steht. Nur mit dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb kann man diesem Spuk ein Ende bereiten. Wirklich neutrale Bewertungsportale ohne kommerzielle Interessen, wie die „Weisse Liste“ sind jedoch wünschenswert. Die Anonymität bei Bewertungen, diese „digitale Burka“, sollte aber unterbleiben, denn sie leistet Feigheit und Intrige Vorschub.

Dr. Peter Gorenflos, Berlin