Datenschutzbeauftragter verbietet Facebook WhatsApp-Datenabgleich
WhatsApp hatte im August angekündigt, künftig die Telefonnummern der Nutzer an Facebook weiterzugegeben. Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar hat das nun untersagt.
Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar hat Facebook mit sofortiger Wirkung untersagt, Daten von deutschen WhatsApp-Nutzern zu erheben und zu speichern. Zudem müsse Facebook bereits von WhatsApp übermittelte Daten löschen.
Die rund 35 Millionen WhatsApp-Anwender in Deutschland müssten selbst entscheiden können, ob sie eine Verbindung ihres Kontos mit Facebook wünschen, erklärte Caspar am Dienstag in Hamburg. "Dazu muss Facebook sie vorab um Erlaubnis fragen. Dies ist nicht geschehen."
WhatsApp möchte Nutzerdaten an Facebook weitergeben
WhatsApp hatte im August angekündigt, künftig die Telefonnummer des Nutzers an Facebook weiterzugegeben. Außerdem sollen mit der Konzernmutter Informationen darüber geteilt werden, wie häufig der Kurzmitteilungsdienst genutzt wird. WhatsApp-Mitglieder konnten zumindest der Verwendung ihrer Daten für die Personalisierung von Facebook-Werbung und Freunde-Vorschläge widersprechen. Die Telefonnummer wird allerdings in jedem Fall mit Facebook geteilt, wenn man die App weiternutzen will.
Facebook und WhatsApp seien selbstständige Unternehmen, die die Daten ihrer Nutzer auf Grundlage ihrer Nutzungs- und Datenschutzbedingungen verarbeiten. Nach dem Erwerb von WhatsApp durch Facebook vor zwei Jahren hätten sie zugesichert, dass Daten der Nutzer nicht miteinander ausgetauscht würden. "Dass dies nun doch geschieht, ist nicht nur eine Irreführung der Nutzer und der Öffentlichkeit, sondern stellt auch einen Verstoß gegen das nationale Datenschutzrecht dar", begründete die Datenschutzbehörde die Verwaltungsanordnung.
Der Hamburger Datenschutzbeauftragte hatte in der Vergangenheit bereits mehrfach versucht, gegen Facebook vorzugehen. Zuletzt wollte er durchsetzen, dass Facebook auch Anmeldungen unter einem Pseudonym zulässt, scheiterte aber vor dem Verwaltungsgericht Hamburg. Das Gericht hatte Caspar an die Niederlassung von Facebook in Irland verwiesen, die das soziale Netzwerk in Europa betreibt. (dpa)
Mitteilung des Datenschutzbeauftragten
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Ich frage mich ob ein Hamburger Datenschutzbeauftragter für diese Frage eigentlich zuständig ist. Mein Gefühl, das mich manchmal auch trügt, sagt: nein.
Der Artikel unterschlägt leider etwas sehr Wesentliches: Dass nicht nur 35 Mio. Whatsapp-Nutzer von der Datenweitergabe betroffen sind, sondern zusätzlich viele Millionen NICHT-Nutzer, die oft aus guten Gründen nichts mit Whatsapp oder facebook zu tun haben wollen. Lesen Sie die Mitteilung von Herrn Caspar doch mal genau durch (unten). Diese Menschen sind in vielen Adressbüchern von Whatsapp-Nutzern gespeichert, die jetzt fleißig ausgelesen werden.
Der wirtschaftliche Nutzen für die Firma facebook, die natürlich Widerspruch eingelegt hat, übersteigt bis zu einem Gerichtsurteil jedes putzige Bußgeld um ein Vielfaches. Es entsteht meiner Beobachtung nach aber auch leicht ein "privater Schaden", denn:
Wer Whatsapp weiter nutzt, übergeht in vielen Fällen die berechtigten Schutzinteressen und das Selbstbestimmungsrecht seiner "Kontakte" - außer, er/sie hat diese vorher um Erlaubnis gefragt. Bisher wurde ich noch von keinem Whatsapp-Nutzer aktiv nach dieser Erlaubnis gefragt. Die meisten hatten gar keine Ahnung von der Dateinweitergabe (ich habe die Info aus der Augsburger Allgemeinen!), und manche wollten auch nach Aufklärung lieber nichts davon wissen, da ihre gefühlte Abhängigkeit von Whatsapp bzw. die eigene Bequemlichkeit inzwischen wohl schon größer sind als ihr Respekt vor den Rechten von Menschen im engsten Umfeld.
Ich bin schockiert.
CP